taz.de -- Containerinnen über Konsum: „Lebensmittel wertschätzen“

Caroline Kuhn und Franziska Schmitt sollen wegen Containerns bestraft werden. Jetzt ziehen sie vor das Bundesverfassungsgericht.
Bild: Lebensmittel aus einer Wohngemeinschaft, die vom Containern lebt

taz: Frau Kuhn und Frau Schmitt, Sie sind wegen [1][Containerns] verurteilt worden, also weil sie noch essbare Lebensmittel aus dem Müll eines Supermarkts herausgefischt haben. Jetzt wollen Sie vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Urteil vorgehen. Aber ist die Sache verfassungsrechtlich nicht eindeutig? Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert schließlich das Recht auf Eigentum. Und die Lebensmittel in der Mülltonne eines Supermarkts sind nun mal Eigentum des Supermarkts.

Franziska Schmitt: Natürlich ist der Schutz des Eigentums wichtig. Die Frage ist nur, wie weit dieser Schutz geht. Es gibt nämlich im Grundgesetz auch noch den Artikel 20a, der einen Schutz der Lebensgrundlagen vorsieht. Und da fragen wir uns schon, ob ein Interesse, das eigene Eigentum zu vernichten, noch zu rechtfertigen ist – wenn es unser aller Lebensgrundlagen betrifft. Das ist ein Spannungsverhältnis, über das wir diskutieren müssen.

Caroline Kuhn: Artikel 14 besagt übrigens auch, dass Eigentum verpflichtet. Und unserer Meinung nach verpflichtet es eben auch zum Ressourcenschutz.

Verurteilt worden sind Sie zu acht Stunden gemeinnütziger Arbeit – und einer Geldstrafe auf Bewährung. Eigentlich ein [2][mildes Urteil], wenn man es mit den Strafbefehlen über 1.200 Euro vergleicht, die Ihnen die Staatsanwaltschaft zuvor zugeschickt hatte.

Kuhn: Im Vergleich dazu, ja. Aber wir sind trotzdem schuldig gesprochen worden. Und da es uns nicht nur um unsere persönliche Straffreiheit, sondern um die prinzipielle Frage geht, wie man mit diesem Thema umgeht, sind wir vor das Bayerische Oberste Landesgericht gezogen.

Ging es Ihnen beim Containern auch um die prinzipielle Frage – oder um das Essen?

Kuhn: Natürlich tut es uns weh, wenn wir Joghurts oder Bananen in der Mülltonne sehen, die man noch essen könnte. Aber wir wollen durch das Containern auch auf das Thema Lebensmittelverschwendung aufmerksam machen.

Schmitt: Früher sind wir recht unbedarft an das Thema rangegangen. Wir haben die Lebensmittel im Müll gesehen und gedacht: Lebensmittel sind dazu da, Menschen zu ernähren, also nutzen wir sie auch so. Deshalb hätten wir das nie als kriminellen Akt empfunden – aber eben auch nicht als politische Aktion. Erst nach der Anklage haben wir uns an die Öffentlichkeit gewandt.

Kuhn: Seitdem haben wir sehr viel Solidarität von ganz unterschiedlichen Menschen erfahren: von Älteren, die zum Teil noch die Nahrungsmittelknappheit in der Nachkriegszeit mitbekommen haben, aber auch von jungen Leuten von Fridays for Future, die vor allem den Klimaaspekt bei der Sache sehen. Laut Staatsanwaltschaft gab es ja ein öffentliches Interesse an unserer Strafverfolgung. Aber diese Menschen haben gezeigt, dass es ein viel stärkeres öffentliches Interesse daran gibt, dass wir uns der Frage der Lebensmittelverschwendung stellen und aufhören, das Containern zu kriminalisieren.

Sie haben die Lebensmittelverschwendung in [3][Ihrem Blog] als „Verbrechen an der Menschheit“ bezeichnet.

Kuhn: Wer Lebensmittel verschwendet, setzt damit auch die Lebensgrundlage zukünftiger Generationen aufs Spiel, denn die Produktion und der Transport von Lebensmitteln bedeuten einen enormen Ressourcenaufwand und damit CO2-Ausstoß. Weltweit werden ein Drittel der Lebensmittel weggeworfen, in Deutschland sogar fast die Hälfte. Durch eine Verringerung der [4][Lebensmittelverschwendung] können wir also auch dem Klimawandel massiv entgegenwirken.

Schmitt: Es ist doch absurd, wenn das Containern und damit die Verwertung von Lebensmitteln als Nahrung kriminalisiert werden und auf der anderen Seite die systematische Vernichtung von Lebensmitteln gängige Praxis ist.

Vor dem Obersten Landesgericht sind Sie vor ein paar Wochen auch noch abgeblitzt, was lässt Sie hoffen, dass eine Verfassungsbeschwerde ein anderes Ergebnis bringt?

Schmitt: Natürlich wünschen wir uns ein Urteil in unserem Sinne, aber auch die Diskussion auf dem Weg dorthin ist enorm wichtig, weil sie dazu beitragen kann, dass das Bewusstsein in der Bevölkerung für dieses Thema wächst. [5][So wie wir empfinden viele Menschen], dass unser Umgang mit Lebensmitteln noch nicht ausdiskutiert ist. Das zeigt sich auch auf juristischer Ebene. Das Revisionsgericht hat zum Beispiel einige unserer Argumente unbeachtet gelassen, unter anderem den Verweis auf den Artikel 20a des Grundgesetzes.

In Frankreich [6][ist es größeren Supermärkten verboten], Lebensmittel einfach wegzuwerfen, sie müssen sie an wohltätige Organisationen spenden oder für eine weitere Verwertung verkaufen. Die Grünen fordern dasselbe für Deutschland. Ist das der richtige Weg?

Kuhn: Das ist auch Teil der Forderungen in [7][unserer Petition], die mittlerweile schon rund 150.000 Menschen unterschrieben haben.

Schmitt: Diese Gesetzesinitiative ist eine von vielen wichtigen Maßnahmen, die wir ergreifen sollten. Die bisherigen Erfahrungen in Frankreich waren positiv. Und inzwischen haben auch schon andere Länder wie Tschechien nachgezogen.

Trotzdem haben sich die deutschen Justizminister gegen eine Entkriminalisierung des Containerns ausgesprochen.

Kuhn: Mit der Begründung, dass das Containern keine Lösung sei. Auch wir sind der Meinung, dass es allein nicht das Problem der Lebensmittelverschwendung lösen wird und dass noch viele weitere Schritte nötig sind. Eine Entkriminalisierung würde aber schon mal ein Zeichen setzen – dass wir die Verwertung von Lebensmitteln als Nahrung wertschätzen.

7 Nov 2019

LINKS

[1] /Containern/!t5009703
[2] /Lebensmittelretterinnen-vor-Gericht/!5567029
[3] http://olchiscontainern1.blogsport.de/kontaktspendenimpressum/
[4] /Lebensmittelverschwendung/!t5200103
[5] /Der-Hausbesuch/!5597037
[6] /Neue-Regelung-in-Frankreich/!5200318
[7] https://weact.campact.de/petitions/containern-ist-kein-verbrechen-1

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Dominik Baur

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