taz.de -- Offene Fragen zur Grundrente: Die Heil’sche Unschärferelation

Ausgerechnet besonders arme Rentner könnten wegen der „harten Grenze“ von 35 Jahren Pflichtbeitragszeit bei der neuen Grundrente der SPD leer ausgehen.
Bild: Nehmen Sie es sportlich und jagen Sie 35 Pflichtbeitragsjahren hinterher

Berlin taz | Seit dem Wochenende läuft die Debatte über den Vorschlag einer neuen Grundrente von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die Sozialdemokraten sehen die Rente als wichtigen Beitrag gegen Altersarmut, die Union sieht hohe Kosten auf den Bundeshaushalt zukommen.

Weitgehend unter ging in der Debatte bisher, dass viele arme Rentner möglicherweise gar nichts von Heils Rentenkonzept haben. Sein Konzept spricht von 35 Jahren „Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit“ als Voraussetzung für die Grundrente.

Was aber ist mit Zeiten von Arbeitslosigkeit oder Zeiten in einer vom Jobcenter finanzierten Umschulung oder einer Stelle auf dem zweiten Arbeitsmarkt? „Die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes bleibt abzuwarten“, sagt ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums auf taz-Anfrage dazu. Ungeklärt ist auch, ob ein Studium angerechnet wird.

„Wenn das Arbeitsministerium die Zeiten von Arbeitslosengeld I und II nicht anrechnet, werden heute vor allem Frauen im Westen und in Zukunft Männer im Osten, die oft gebrochene Erwerbsbiografien haben, nichts davon haben“, kritisiert Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Linksfraktion. Und Joachim Rock vom Paritätischen Gesamtverband rechnet vor: „Von den jetzt rund eine Million Empfängern von Grundsicherung hätten nur etwa zehn Prozent Anspruch auf eine solche Grundrente.“

Ansprüche sollte auch nacherworben werden können

Wer etwa mit 25 Jahren nach einem Studium ins Berufsleben eingetreten ist, zwischendurch zweieinhalb Jahre arbeitslos war und mit 62 wieder entlassen wird und nichts mehr findet, könnte damit schon aus dem Heil’schen Rentenkonzept rausfallen. Abzuwarten bleibt auch, ob die 35 Jahre als harte Grenze für Ansprüche auf die Grundrente gelten werden – ob also im ungünstigsten Fall bei 34 Jahren und 11 Monaten gar keine Leistungen daraus gezahlt werden müssen, während es bei einem Monat mehr in der Rentenversicherung 447 Euro mehr Rente gibt.

Diese Ungerechtigkeit ließe sich beseitigen, wenn Ansprüche auf die Grundrente durch eine Tätigkeit über das offizielle Renteneintrittsalter hinaus nacherworben werden könnten.

„Ich weiß, dass Union und FDP dann noch mehr aufschreien, als sie es schon jetzt bei den Rentenplänen von Hubertus Heil tun, aber dennoch ist es notwendig, die Zeiten von Arbeitslosigkeit in die Grundrente miteinzubeziehen“, sagt der Linken-Abgeordnete Birkwald, der das Konzept des SPD-Ministers grundsätzlich begrüßt.

Ähnlich sieht es Markus Kurth, Sozialpolitiker der Grünen. Er verweist auf das grüne Konzept, das 30 Beitragsjahre für die Rentenversicherung als ausreichend ansieht und Studienzeiten und Arbeitslosigkeit anrechnet.

6 Feb 2019

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Martin Reeh

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