taz.de -- Gynäkologin zu §219a-Entwurf: „Wo bleibt die Informationsfreiheit?“

Nora Szász hält den Entwurf der Bundesregierung für unzureichend: Ihren Patientinnen würden weiterhin wichtige medizinische Details vorenthalten.
Bild: Lange wurde gekämpft – noch ist das Ziel nicht erreicht

taz: Frau Szász, was halten Sie vom [1][Regierungsentwurf zur Änderung] des Paragrafen 219a?

Nora Szász: Ich bin überrascht, dass uns angeklagten ÄrztInnen schon zum Erfolg gratuliert wird. Wir freuen uns zwar darüber, dass sich etwas bewegt. Aber das Gesetz ist noch nicht in Kraft. So, wie es jetzt formuliert ist, bleibt der Paragraf im Strafgesetzbuch enthalten. Allein diese Tatsache ist ein Problem. Der Paragraf stigmatisiert uns, er tabuisiert den Schwangerschaftsabbruch. Er spaltet uns ÄrztInnen in jene, die Abbrüche vornehmen, und die, die es nicht tun.

Künftig sollen ÄrztInnen darüber informieren dürfen, dass sie Abbrüche vornehmen – mehr aber auch nicht.

Die Frage ist schon, wo die Informationsfreiheit bleibt. Ich bin gerade in meiner Praxis. Eine Patientin fragte mich eben, wieso sie künftig auf Listen zugreifen soll – ich bin doch diejenige, die sie informieren sollte; ich sollte doch ihre Ansprechpartnerin von vornherein sein! Soll ich Frauen künftig tatsächlich nur im persönlichen Gespräch hinter verschlossenen Türen informieren dürfen? Eine gute Lösung kann ich darin nicht sehen.

Sie informieren auf [2][Ihrer Website] darüber, dass Sie die medikamentöse Methode mit Mifegyne anwenden, was weiter verboten bleiben soll.

Meine Kollegin und ich haben nicht vor, die Informationen von der Seite zu nehmen. Wir halten das für wichtig und sinnvoll und wollen uns vorbehalten, eher noch ausführlicher zu informieren als weniger. Wir halten es für ein Grundrecht, dass wir frei über unsere Arbeit informieren – und wir möchten darin unabhängig sein von staatlichen Stellen. Ich möchte nicht, dass es jetzt heißt, die ist undankbar. Aber dass ich schreibe: „Der Schwangerschaftsabbruch findet statt“, ist für mich keine tragfähige Lösung.

Was wäre eine?

Ich möchte die Frauen mit den medizinischen Details versorgen, die ich für nötig halte. So ist es bei jedem anderen medizinischen Eingriff auch: Jeder Mensch möchte wissen, wie er sich vorbereiten kann, was auf ihn zukommt. Der Gesetzentwurf transportiert ein Frauenbild, das sagt, uns muss vorenthalten werden, was eigentlich wichtig für uns ist, weil wir keine verantwortungsvollen Entscheidungen treffen können.

Ihr Prozess hätte am vergangenen Montag stattfinden sollen, ist [3][aber ausgesetzt]. Wie geht es für Sie weiter?

Wir sind angeklagt und im Gegensatz zu Kristina Hänel noch nicht verurteilt. Der Richter wartet jetzt offenbar die politische Entscheidung ab. Dann sehen wir weiter.

Wird nach neuer Rechtslage geurteilt?

Das weiß ich nicht. Aber unser Prozess wird der Prüfstein sein, inwiefern wir straffrei über unsere Arbeit informieren dürfen, wie tragfähig das neue Gesetz ist. Zufrieden bin ich erst, wenn Frauen keine Schwierigkeiten mehr haben, an die für sie relevanten Informationen zu kommen – und wenn die Verfahren gegen uns ÄrztInnen eingestellt werden. Es ist ja auch unklar, wie es für Kristina Hänel weitergeht. Ich fände richtig, wenn sie den Weg zum Bundesverfassungsgericht weitergeht. Dass die Möglichkeit bestehen bleibt, dass AbtreibungsgegnerInnen sie oder uns verklagen, scheint mir doch im Widerspruch zur Freiheit der Berufsausübung zu stehen.

29 Jan 2019

LINKS

[1] /Infos-ueber-Schwangerschaftsabbrueche/!5569382
[2] http://www.frauenaerztinnen-kassel.de
[3] /Moegliche-Aenderung-von-Paragraf-219a/!5561369

AUTOREN

Patricia Hecht

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