taz.de -- Kristina Hänel
Der Bundestag hat die Abschaffung des Informationsverbots für Abtreibungen nach Paragraf 219a beschlossen. Eindrücke aus dem Plenarsaal.
Der Bundestag hat die Abschaffung des Informationsverbots für Abtreibungen beschlossen. Die Urteile gegen Ärzt*innen werden aufgehoben.
Am Freitag soll das Informationsverbot für Abtreibung fallen. Die Ärztin Kristina Hänel kämpft schon jahrelang gegen den Paragrafen.
Justizminister Marco Buschmann präsentiert den Gesetzentwurf zur Streichung des Paragrafen 219a. Die Union zweifelt an der Rechtmäßigkeit.
Erneut ist ein Gynäkologe angeklagt: Der Mediziner aus dem Münsterland informiert auf seiner Webseite über Abtreibungen.
Seit 150 Jahren ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland strafbar. Was würde passieren, wäre der Paragraf 218 abgeschafft?
Die Ärztin Hänel wurde wegen Paragraf 219a, der Werbung für Abtreibung verbietet, rechtskräftig verurteilt. Nun zieht sie vors Verfassungsgericht.
Noch kein Jahr alt ist die Reform des Paragrafen, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Nun schwenkt SPD-Frauenministerin Giffey um.
Das Bundesverfassungsgericht soll über eine Klage zum Abtreibungsrecht entscheiden. Gerichtsinterne Manöver könnten dabei den Ausschlag geben.
Die Ärztin Bettina Gaber ist rechtskräftig verurteilt, weil sie über Abtreibungen informiert. Nun wendet sie sich an das Bundesverfassungsgericht.
Trotz neuer Gesetzeslage wurde Kristina Hänel erneut für schuldig befunden. Die Ärztin hatte im Netz über Schwangerschaftsabbrüche informiert.
Das Kammergericht Berlin hat die Revision einer Berliner Ärztin gegen ihre Verurteilung verworfen. Sie ist damit rechtskräftig verurteilt.
Sie ist das Gesicht des Kampfes gegen Paragraf 219a. Gewonnen hat sie ihn noch nicht: Im Dezember muss die Ärztin Kristina Hänel wieder vor Gericht.
Kristina Hänel ist bekannt als „die Abtreibungsärztin“. Sie spricht über den Zusammenhang zwischen Rechtsextremismus und der Ächtung von Abtreibungen.
In Gießen bewerben Evangelikale auf städtischen Bussen einen Verein, der ungewollt Schwangere berät. Dahinter stecken sogenannte Lebensschützer*innen.
Die Bundesärztekammer hat eine sehr lückenhafte Übersicht darüber erstellt, wer Abtreibungen durchführt. Die Ärztin Kristina Hänel steht nicht darauf.
Die Reform von 219a bringt nichts außer maximaler Rechtsunsicherheit. Das Bundesverfassungsgericht muss Klarheit schaffen.
Die Ärztin Kristina Hänel wurde verurteilt, weil sie über Schwangerschaftsabbrüche informierte. Ihr Weg zum Verfassungsgericht wird nun länger.
Erstmals seit der Paragraf geändert wurde, steht wieder eine Ärztin vor Gericht. Juristin Ulrike Lembke über die Chance, dass es noch zu einem besseren Gesetz kommt.
Erstmals seit der Reform des § 219a stehen Mitte Juni zwei Ärztinnen in Berlin vor Gericht. Es sind Proteste angekündigt.
Medizinerin Kristina Hänel stellt das Buch vor, das ihren Kampf gegen den Paragrafen 219a beschreibt. Immerhin: Das Thema neu besetzt hat sie.
Der Kompromiss zum Paragrafen 219a spricht Frauen die Selbstbestimmung ab. Drei, die dagegen kämpfen, wurden mit einem Preis geehrt.
Das Kabinett billigt den Entwurf zur Reform von § 219a. Kritik kommt aus der Opposition, aber auch vom Berufsverband der Frauenärzte.
Die Neuregelung des Werbeverbots für Abtreibungen ist einen Schritt weiter. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind nicht ausgeschlossen.
Bei Anne Will diskutieren vier Frauen und ein Mann über den Paragrafen 219a – und natürlich geht es schnell um mehr als um vermeintliche „Werbung“.
Der Paragraf, der Infos über Schwangerschaftsabbrüche verbietet, soll reformiert werden. Die Kritik am Gesetzentwurf ist groß.
Frauen, die ungewollt schwanger sind, finden in Deutschland immer seltener Mediziner, die Abtreibungen durchführen. Eine Ärztin will das ändern.
Der Gesetzentwurf der Regierung zur Reform des Paragrafen 219a löse die bestehenden Probleme nicht, sagt Maria Wersig vom Juristinnenbund.
Die Koalition bewegt sich in zu kleinen Schritten. Wenn es Grund zum Feiern gibt, dann wegen der Frauen, die immer weiter für ihre Rechte kämpfen.
Seit 2005 hat sich die Zahl der Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, fast halbiert. Sollen wir wieder zum Kleiderbügel greifen?
In Kassel stehen zwei Ärztinnen vor Gericht, weil sie über Schwangerschaftsabbrüche informiert haben. Der Prozess wird vorerst ausgesetzt.
Union und SPD haben einen Kompromiss zum „Werbeverbot“ für Abtreibungen präsentiert. Auf eine Abschaffung konnten sie sich aber nicht einigen.
Die Ärztin Nora Szász fordert eine Lösung für Paragraf 219a. In die SPD setzt sie noch Hoffnung, Vorschläge der Union hält sie für Augenwischerei.
Die FDP will per Antrag im Bundestag den Paragrafen 219a zu Fall bringen. Doch mit den Stimmen der SPD ist derzeit kaum zu rechnen.
CDU und SPD müssen sich nun auf eine Reform des Paragrafen einigen. Sonst wollen SPDler*innen mit der Opposition stimmen.
Kristina Hänel wurde in zweiter Instanz schuldiggesprochen, „Werbung“ für Abtreibungen zu machen. Sie will Rechtssicherheit.
Das Gießener Landgericht hat das Urteil gegen Kristina Hänel in Höhe von 6.000 Euro Strafe bestätigt. Die Ärztin zeigte sich dennoch zufrieden.
Am Landgericht Gießen beginnt die Berufung im Fall der Ärztin Hänel. Sie war verurteilt worden, weil sie Informationen zu Abtreibungen veröffentlichte.
Abtreibungsgegner Klaus-Günter Annen ist vor Gericht gescheitert. Aussagen wie „Abtreibung ist Mord“ darf er nicht auf bestimmte Ärzte beziehen.
Der Assistenzarzt Nathan Klee kritisiert, dass im Medizin-Studium Schwangerschaftsabbrüche kaum vorkommen. Er hospitiert jetzt bei Kristina Hänel.
Im Prozess gegen zwei Frauenärztinnen in Kassel hat es noch kein Urteil gegeben. Sie werfen dem vorsitzenden Richter Befangenheit vor.
Seit Mittwochmorgen harren UnterstützerInnen der beiden angeklagten Gynäkologinnen in Kassel aus. Der Prozess wurde unterbrochen.
Zwei Ärztinnen stehen wegen Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen vor Gericht. Von der GroKo ist zu Paragraf 219a noch nichts zu hören.
Die Ärztin Kristina Hänel war vergangenes Jahr wegen des Paragrafen 219a verurteilt worden. Im September verhandelt das Landgericht Gießen die Berufung.
Ein alternativer Verfassungsschutzbericht: In Karlsruhe wurde der Grundrechtereport vorgestellt. Zentrales Thema war der Paragraf 219a.
Medizinstudenten lernen viele medizinische Eingriffe – Abtreibungen aber nicht. An der Berliner Charité zeigen Gynäkologinnen, wie es geht.
Die Antragskommission versucht vor dem Parteitag Anträge gegen den Paragrafen zu entschärfen. Die Antragssteller*innen ärgert das.
Die Union missbraucht den §219a als Schutzschild für §218 und argumentiert verkürzt. Die SPD hilft ihr, eine Anhörung im Parlament zu blockieren.
Das „Werben“ für Schwangerschaftsabbrüche ist verboten. Für den Koalitionsfrieden mit der Union will die SPD daran nichts ändern.
Die Ärztin ist für ihr Engagement gegen den Paragrafen 219a ausgezeichnet worden. Ein Gespräch über echten Lebensschutz und warum der Paragraf weg muss.