taz.de -- Streit um Bayerns Familiengeld: Heil erteilt Landesregierung Absage
Der Streit um das geplante bayerische Familiengeld eskaliert. Der Bundessozialminister besteht darauf, dass das Geld bei Hartz-IV-Empfängern angerechnet wird.
Berlin dpa/afp | Im Streit mit Bayern um die Anrechnung [1][des geplanten bayerischen Familiengelds] auf Hartz-IV-Leistungen beharrt Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) auf der Rechtsmeinung des Bundes. „Wir können uns als Bundesregierung nicht über Recht und Gesetz hinwegsetzen“, sagte Heil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Das bayerische Familiengeld muss nach geltender Rechtslage angerechnet werden, wenn es um Personen geht, die Leistungen der Grundsicherung beziehen.“
Die CSU-Staatsregierung will sämtlichen Eltern kleiner Kinder im ersten und zweiten Lebensjahr ab dem 1. September 250 Euro pro Monat und Kind zahlen, auch Sozialhilfeempfängern. Ab dem dritten Kind sollen es 300 Euro sein. Das Familiengeld soll unabhängig vom Einkommen gewährt werden.
Nach dem Sozialgesetzbuch II müssen die Behörden zusätzliches Einkommen aber mit Hartz-IV-Zahlungen verrechnen. Dies sei der bayerischen Staatsregierung bekannt gewesen, sagte Heil. „Herr Söder und seine Leute haben sich sehenden Auges in diese Situation hineinmanövriert.“
Am Dienstag war der Streit zwischen dem Bund und Bayern eskaliert, weil das Sozialministerium in München die zuständige Landesbehörde in einem Brief ausdrücklich angewiesen hatte, die Rechtsmeinung des Bundes zu ignorieren. Heil sagte, die CSU habe vorher „ohne Not“ das Landeserziehungsgeld abgeschafft. „Das war davon abhängig, ob die Erwerbstätigkeit wegen Erziehungsaufgaben eingeschränkt wurde, und wurde deshalb im Einklang mit Bundesrecht nicht angerechnet.“
Heil schlug vor, die CSU könne das Landeserziehungsgeld wieder einführen und solle ihn dabei unterstützen, „mit einer Ausweitung des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes die Situation benachteiligter Kinder und Jugendlicher tatsächlich zu verbessern“.
15 Aug 2018
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