taz.de -- Konflikt um katalanische Unabhängigkeit: Haftbefehl gegen Puigdemont

Belgien muss den katalanischen Exregierungschef nun ausliefern. Spaniens Sondergerichtshof ordnet zudem U-Haft gegen mehrere Minister an.
Bild: Die Estelada vor der Generalitat in Barcelona

MADRID taz | Freiheitsentzug für mehrere Minister: Der spanische Sondergerichtshof für Terror, Bandenkriminalität und Finanzdelikte in Madrid hat am Donnerstag einen Haftbefehl gegen die abgesetzte katalanische Regierung erlassen. Vizeregierungschef Oriol Junqueras sowie acht Minister wurden noch am Abend in U-Haft überführt. Nur Santi Vila, Minister für Unternehmensfragen, kann bei Zahlung einer Kaution von 50.000 Euro noch freigelassen werden.

Regierungschef Carles Puigdemont und vier weitere Minister waren nicht zur Anhörung erschienen. Sie befinden sich seit Montag in Belgien. Das Gericht erließ am Donnerstag einen europäischem Haftbefehl gegen sie. Der gesamten katalanischen Regierung wird Rebellion, Aufstand und Veruntreuung öffentlicher Gelder vorgeworfen. Darauf stehen bis zu 55 Jahre Gefängnis.

Richterin Carmen Lamela gab damit Anträgen der Staatsanwaltschaft statt. Sie begründete die Haft mit der Gefahr, dass die Angeklagten Beweise vernichten und weiter Straftaten begehen könnten. Die katalanische Regierung hatte am 1. Oktober trotz Verbots durch das spanische Verfassungsgericht ein Referendum über die Unabhängigkeit Kataloniens abgehalten. Über 90 Prozent der Teilnehmer stimmten dafür. 43 Prozent der Wahlberechtigten gingen trotz schwerer Polizeigewalt an die Urnen.

Nach längerem politischen Streit mit der spanischen Regierung unter Mariano Rajoy stimmte das Autonomieparlament vergangenen Freitag für die Unabhängigkeit der nordostspanischen Region. Madrid setzte daraufhin mit dem Verfassungsartikel 155 in der Hand die Regierung Puigdemonts ab, übernahm die Verwaltung der Region, löste das Autonomieparlament auf und rief Neuwahlen für den 21. Dezember aus.

Puigdemonts Anwalt in Belgien, Paul Bekaert, hatte bereits angekündigt, gegen einen Auslieferungsantrag aus Spanien vorzugehen. Bekaert hatte einst Mitglieder der baskischen Terrororganisation ETA vertreten und auch gegen deren Auslieferung nach Spanien gekämpft. Nach einem EU-Haftbefehl muss das Land, in dem die Person festgenommen wird, diese innerhalb von höchstens 60 Tagen nach der Festnahme an das Land übergeben, in dem der Haftbefehl ausgestellt worden war.

Puigdemont und seine „legitime Regierung Kataloniens“ veröffentlichten am Mittwochabend in Brüssel ein Kommuniqué. Darin beschuldigen sie die Justiz, „auf Anordnung der Regierung des spanischen Staates“ unter Ministerpräsident Mariano Rajoy zu handeln.

Einige Anhörungen vertagt

Fast alle vor Gericht erschienenen Angeklagten beantworteten nur die Fragen ihrer Verteidiger. Nur Santi Vila ging auch auf die Richterin und die Staatsanwaltschaft ein. Er erklärte, dass er den Dialog gesucht habe, um die Unabhängigkeitserklärung zu verhindern, aber keinen Erfolg hatte. Vila hatte seinen Rücktritt einen Tag vor der Ausrufung der katalanischen Republik erklärt. Vor wenigen Tagen hatte er angekündigt, sich um das Amt des Spitzenkandidaten seiner und Puigdemonts Partei PDeCAT für die von Madrid angesetzten Wahlen zu bewerben.

Der Oberste Gerichtshof vertagte am Donnerstag die zeitgleich angesetzte Anhörung der katalanischen Parlamentspräsidentin Carme Forcadell und fünf Mitglieder des Parlamentspräsidiums. Sie soll am 9. November stattfinden. Richter Pablo Llarena gab damit einem Antrag der Verteidigung statt, die mehr Zeit für eine effektive Prozessvorbereitung gefordert hatte. Gegen die sechs wurde polizeiliche Aufsicht verhängt, sie müssen jederzeit telefonisch erreichbar sein und angeben, wo sie sich aufhalten. Auch sie werden der Rebellion, des Aufstandes und der Veruntreuung beschuldigt.

Anders als die Mitglieder der Regierung stehen sie nicht vor dem Sondergerichtshof, da sie bis zu den Neuwahlen parlamentarische Immunität genießen und so nur der Oberste Gerichtshof gegen sie ermitteln darf.

2 Nov 2017

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Reiner Wandler

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