taz.de -- Fall des Journalisten Deniz Yücel: Anwälte ziehen vor Verfassungsgericht
Seit rund einem Monat sitzt der „Welt“-Korrespondent Deniz Yücel in der Türkei in Untersuchungshaft. Nun ziehen seine Anwälte vor das Verfassungsgericht.
Istanbul dpa | Einen Monat nach Verhaftung des Welt-Korrespondenten Deniz Yücel in der Türkei ziehen seine Anwälte vor das Verfassungsgericht in Ankara. Sie hätten dort Widerspruch gegen den Haftbefehl eingelegt, teilte die Zeitung Die Welt am Mittwoch mit. [1][Die Anwälte Yücels, Veysel Ok und Ferat Cagil, hatten bereits Anfang März bei einem Gericht in Istanbul Widerspruch gegen die Untersuchungshaft eingelegt. Der Antrag war jedoch vor zwei Wochen abgelehnt worden.] Das Verfassungsgericht ist nun die letzte nationale Instanz.
In dem am Montag eingereichten Antrag heißt es nach Angaben der Welt unter anderem, die Inhaftierung Yücels verletze sein Recht auf körperliche Unversehrtheit und seine persönliche Freiheit, das Recht auf ein faires Verfahren, sein Recht auf die Unschuldsvermutung, sein Recht auf Schutz vor Verleumdung, das Recht auf Privatsphäre und freie Kommunikation sowie seine Meinungsfreiheit.
Gegen Yücel war am 27. Februar Haftbefehl erlassen worden. Ihm werden Terrorpropaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK und die Gülen-Bewegung sowie Volksverhetzung vorgeworfen. Die türkische Führung macht die Bewegung um den in den USA lebenden Prediger Fethullah Gülen für den Putschversuch vom vergangenen Juli verantwortlich.
Die Anwälte Yücels argumentierten weiterhin, zur Begründung der Untersuchungshaft dienten ausschließlich Artikel Yücels, die durch die Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt seien. Zudem seien die meisten der angeführten Artikel nach türkischem Recht bereits verjährt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte vergangene Woche bei einer Rede die Freilassung Yücels gefordert.
Der deutsch-türkische Journalist hatte sich im vergangenen Monat selber ins Polizeipräsidium in Istanbul begeben, weil nach ihm gefahndet worden war. Der 43-Jährige war vor der Verhaftung zunächst 13 Tage in Polizeigewahrsam.
30 Mar 2017
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