taz.de -- Gerichtsentscheidung zum Brexit: Parlament muss zustimmen

Das britische Parlament muss für den Brexit stimmen, bevor die Regierung mit dem Austritt beginnen kann. Das hat das oberste Gericht Großbritanniens entschieden.
Bild: Nach der Urteilsverkündung des Supreme Court in London

London AFP | Die britische Regierung muss vor dem Start des Brexit-Verfahrens das Einverständnis des Parlaments einholen. Das entschied am Dienstag der oberste Gerichtshof Großbritanniens. Er wies damit eine Berufung der konservativen Regierung von Premierministerin Theresa May ab. Die Parlamente von Schottland, Wales und Nordirland müssen laut der Gerichtsentscheidung aber beim EU-Austrittsverfahren nicht konsultiert werden.

Der Supreme Court habe mit acht der elf Richterstimmen entschieden, dass die Aktivierung von Artikel 50 des EU-Vertrags zum Austritt aus der EU der Zustimmung des Parlaments bedarf, sagte Gerichtspräsident Lord David Neuberger. Damit bestätigte der Gerichtshof eine Entscheidung des Londoner High Court von Anfang November, gegen die Mays konservative Regierung Berufung eingelegt hatte.

May will die Austrittsabsicht nach Artikel 50 bis Ende März offiziell mitteilen. Danach besteht eine Zweijahresfrist zum Abschluss der Verhandlungen mit der EU. Der Brexit-Verhandlungsführer der EU-Kommission, Michel Barnier, hat sich dafür ausgesprochen, die Verhandlungen vor der Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2019 zu beenden.

Hätte die britische Regierung auch die Zustimmung von Schottland, Wales und Nordirland einholen müssen, wäre der Zeitplan vermutlich stark durcheinander geraten. Die Mehrheit der Wähler in Schottland und Nordirland hatte beim Volksentscheid im Juni für den Verbleib in der Europäischen Union gestimmt, Wales dagegen.

24 Jan 2017

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