taz.de -- Automatisiertes Fahren in Deutschland: Dobrindt plant Gesetzesänderung

Für selbstfahrende Autos will Verkehrsminister Dobrindt eine Änderung im Straßenverkehrsgesetz vorlegen. Der Fahrer muss weiter am Lenkrad sitzen.
Bild: Verkehrsminister Dobrindt macht's vor: Der Fahrer muss immer „wahrnehmungsbereit“ bleiben

Berlin afp | Um das automatisierte Fahren in Deutschland rasch zu ermöglichen, will Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) Ende Juli den Entwurf für eine Änderung im Straßenverkehrsgesetz vorlegen. Die Ressortabstimmung sei Ende Juli geplant, sagte ein Sprecher Dobrindts dem Handelsblatt vom Montag. Dem Entwurf zufolge dürfen laut Bericht künftig Fahrzeuge betrieben werden, „die für eine bestimmte Zeit und in bestimmten Situationen“ die Kontrolle übernehmen. Der Fahrzeugführer darf sich demnach „während der Fahrzeugführung mittels automatisierter Fahrfunktion vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abwenden“.

Dabei muss der Fahrer laut Gesetzentwurf aber weiter am Lenkrad und am Bremspedal sitzen und „wahrnehmungsbereit“ bleiben, damit er „nach Aufforderung durch das automatisierte System“ wieder übernehmen kann. Vom Fahrer werde ein „Mindestmaß an Aufmerksamkeit“ erwartet. Was das konkret bedeute, nach wie viel Sekunden der Fahrer reagiert haben müsse, das sollten im Streitfall Gerichte klären, zitierte das Handelsblatt aus der Begründung des Entwurfs.

Bei einem Unfall soll demnach eine Blackbox helfen: Die Hersteller sollen dem Entwurf zufolge Chips in die Autos einbauen, die aufzeichnen, wann das System aktiv war, wann der Fahrer fuhr und wann das System den Fahrer aufforderte zu übernehmen. Die Standards dazu würden gerade auf Ebene der Vereinten Nationen beraten.

Im April hatte die Bundesregierung bereits neue Regeln für das automatisierte Autofahren auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss einen Gesetzentwurf, der Änderungen des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr umsetzt. Dabei ging es um technische Vorschriften für automatisierte Fahrsysteme: Die Systeme müssen so gestaltet sein, dass der Autofahrer ihre Funktion jederzeit abschalten oder durch eigenes Eingreifen sozusagen überstimmen kann. Auch müssen technische Regelungen eingehalten werden, die von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen vorgeschrieben werden.

Das Wiener Übereinkommen, eine UN-Konvention aus dem Jahr 1968, regelt zahlreiche grundlegende Fragen des Straßenverkehrs und definiert Begriffe wie „Fahrer“ oder „Autobahn“. Seit der jüngsten Aktualisierung im März 2014 sind Systeme zulässig, die das Führen eines Fahrzeugs beeinflussen – sofern der Fahrer sie zu jedem Zeitpunkt überstimmen oder abschalten kann.

18 Jul 2016

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