taz.de -- EU-Sanktionen gegen Russland: Verlängerung bis Januar 2017

Der EU-Rat dringt auf die volle Umsetzung des Minsker Abkommens. Russland verurteilt die Verlängerung der Sanktionen als „absurd“ und „kurzsichtig“.
Bild: Russland hatte erst kürzlich das Einfuhrverbot für Lebensmittel verlängert

Brüssel afp | Angesichts des anhaltenden Konflikts in der Ukraine haben die EU-Staaten ihre Wirtschaftssanktionen gegen Russland um weitere sechs Monate verlängert. Wie der EU-Rat am Freitag mitteilte, bleiben die Strafmaßnahmen bis zum 31. Januar 2017 in Kraft. Während der ukrainische Präsident Petro Poroschenko den EU-Staaten für ihre „Solidarität“ dankte, verurteilte Russland die Entscheidung als „absurd“.

Die EU hatte die Sanktionen seit Mitte 2014 wegen der Unterstützung Moskaus für die prorussischen Separatisten in der Ostukraine verhängt. Sie richten sich gegen Staatsbanken, den Im- und Export von Rüstungsgütern sowie die wichtige russische Öl- und Gasindustrie. Russland verhängte daraufhin ein Einfuhrverbot für Lebensmittel aus der EU, das erst diese Woche bis Ende 2017 verlängert wurde.

„Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus“, schrieb Litauens Präsidentin Dalia Grybauskaite, die als Hardlinerin in der Sanktionsfrage gilt, im Kurzbotschaftendienst Twitter. „Die Sanktionen werden fortgeschrieben, bis die Minsker Abkommen vollständig umgesetzt sind.“ Der EU-Rat schrieb in einer Twitter-Mitteilung auf Russisch, die Sanktionen blieben in Kraft, weil „die Minsker Abkommen nicht vollständig umgesetzt“ seien.

Ukraines Präsident Poroschenko dankte den EU-Staaten „für ihre Unterstützung und standhafte Solidarität für die Ukraine“. Die Sanktionen müssten Russland zwingen, die Minsker Abkommen umzusetzen und die Besatzung der ukrainischen Halbinsel Krim zu beenden, erklärte Poroschenko. Kernpunkte der Minsker Abkommen von Februar 2015 sind eine Waffenruhe und der Abzug schwerer Waffen.

Kreml will Außenpolitik nicht ändern

Das russische Außenministerium verurteilte die Entscheidung zur Verlängerung der „illegitimen“ Sanktionen als „absurd“ und „kurzsichtig“. „Wir halten es für absurd, die diskriminierenden Maßnahmen gegen Russland, das nicht am internen ukrainischen Konflikt beteiligt ist, an die Einhaltung der Minsker Abkommen zu knüpfen“. Die Sanktionen würden keinen Einfluss auf die russische Außenpolitik haben.

Angesichts der hohen Kosten der Sanktionen für beide Seiten fordern inzwischen mehrere EU-Staaten einen Kurswechsel. Der französische Außenminister Jean-Marc Ayrault schlug jüngst vor, Russland als „Zeichen der Ermutigung“ eine schrittweise Lockerung der Sanktionen in Aussicht zu stellen und dies von Fortschritten bei der Umsetzung des Minsker Abkommens abhängig zu machen.

Auch Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) hatte vor einigen Wochen gesagt, eine stufenweise Lockerung sei möglich, wenn es „substanzielle Fortschritte“ bei der Umsetzung der Minsker Abkommen gebe. Italien, Griechenland, Zypern und Ungarn sprechen sich schon länger dafür aus, den Sanktionskurs zu überdenken.

Die Sanktionen kosten beide Seiten Milliarden. Alleine die EU-Exporte verarbeiteter Waren nach Russland gingen zwischen 2013 und 2015 um ein Drittel zurück. Durch Moskaus Gegensanktionen leiden auch europäische Landwirte und Nahrungsmittelproduzenten. Nach einer Schätzung der EU-Kommission waren 2015 Lebensmittel im Wert von 5,1 Milliarden Euro von Russlands Einfuhrverbot betroffen.

Neben der russischen Wirtschaft hat die EU auch zahlreiche Protagonisten des Ukraine-Konflikts mit Sanktionen belegt. Derzeit gelten Vermögens- und Einreisesperren gegen 146 Russen und Ukrainer. Hinzu kommen 37 Unternehmen und Organisationen, deren Vermögen in der EU eingefroren wurde. Diese Sanktionen laufen derzeit noch bis zum 15. September 2016.

Auch gegen die von Russland annektierte Krim und die dortige Regierung sind Sanktionen in Kraft. Dazu gehören Beschränkungen für den Im- und Export von Waren sowie für Investitionen auf der Halbinsel. Auch europäische Kreuzfahrtschiffe dürfen keine Häfen der Krim anlaufen. Diese Sanktionen wurden jüngst bis zum 23. Juni 2017 verlängert.

1 Jul 2016

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