taz.de -- Russische Oppositionelle in der Ukraine: Statt Asyl droht die Auslieferung

Kritiker des russischen Präsidenten Wladimir Putin, die ins Nachbarland fliehen, bleiben oft ohne Schutz. Denn Russland sei ein Rechtsstaat.
Bild: Tut kaum etwas für russische Oppositionelle in seinem Land: der ukrainische Präsident Petro Poroschenko.

Kiew taz | „Hört auf meinen Rat“, wendet sich der russische Asylbewerber Pjotr Ljubtschenko aus dem südukrainischen Odessa an die russische Opposition. „Wenn ihr aus Russland rauswollt, kommt auf keinen Fall in die Ukraine. Hier seid ihr nicht sicher.“

Ljubtschenko wird in Russland unter anderem vorgeworfen, eine Demonstration für mehr Autonomie im Kuban-Gebiet im russischen Nordkaukasus mitorganisiert zu haben. Seit seiner Flucht aus Russland im Juni 2014 lebt er in der Ukraine. Seine Mitstreiterin, Darja Poljudowa, die in Russland geblieben war, hatte weniger Glück. Sie wurde im Dezember zu zwei Jahren Lager verurteilt.

Nun fürchtet der Psychologe, der in Russland die Maidan-Bewegung unterstützt hatte, eine Auslieferung nach Russland. Die Migrationsbehörden von Odessa hatten seinen Asylantrag abgelehnt. In Russland, einem demokratischen Rechtsstaat, hätte der Kläger keine Gefahren für Leib oder Leben zu befürchten, hatten Mitarbeiterinnen der Migrationsbehörde im Februar 2015 vor Gericht ihren ablehnenden Bescheid begründet.

Das Gericht sah dies anders und forderte die Behörde auf, den Asylantrag erneut zu prüfen. „Und diese Prüfung zieht sich nun schon fast ein Jahr hin“, berichtet Ljubtschenko der taz. Vor einigen Wochen habe Russland ein Auslieferungsgesuch gestellt. Nun könne man ihn jederzeit in Auslieferungshaft nehmen.

Nur neun positive Bescheide

Ljubtschenko ist nicht der einzige russische Oppositionelle, der in die Ukraine geflohen ist. 2014 hatten 130 russische Staatsbürger Asyl in der Ukraine beantragt, 2015 wurden 86 Asylanträge gestellt. Doch nur insgesamt neun Anträge waren positiv beschieden worden.

Wie dringend Asyl für viele der 143.000 in der Ukraine lebenden russischen Staatsbürger ist, zeigt auch der Fall eines Angestellten der Migrationsbehörde, der einem Kollegen 5.000 Dollar an Bestechungsgeldern bezahlt hatte, damit dieser einen russischen Staatsbürger als Flüchtling anerkennt. Nun drohen dem Beamten acht Jahre Haft wegen Bestechung.

Auch Olga Kurnosowa aus St. Petersburg, die auf Aktionen der russischen Opposition immer wieder „In Kiew sind unsere Brüder, in Moskau ist die Junta“ skandiert hatte, weiß nicht, wie es mit ihrem Aufenthaltsstatus weitergehen wird. Nach mehrfachen Besuchen von der Polizei und Hausdurchsuchungen war die Mitbegründerin des „Solidaritätskomitees Maidan“ 2015 nach Kiew geflohen. So wie Ljubtschenko müsse sie sich von ukrainischen Migrationsbeamten sagen lassen, dass Russland ein demokratischer Rechtsstaat sei, so Kurnosowa zur taz.

„Das russisch-ukrainische Auslieferungsabkommen ist nach wie vor gültig. Bei einer Auslieferung müssen die Behörden nicht einmal Interpol einschalten“, sagt Pjotr Ljubtschenko.

Genfer Flüchtlingskonvention verletzt

Auch die Migrationsbeauftragte der russischen Menschenrechtsorganisation „Memorial“, Swetlana Gannuschkina, ist besorgt. Die Ukraine habe auch nach dem Sturz von Wiktor Janukowitsch, zwischen März und Dezember 2014, zwanzig Personen an Russland ausgeliefert. Eine Auslieferung nach Russland, so Gannuschkina, wo es keine unabhängigen Gerichte gebe und Folter praktiziert werde, sei eine Verletzung der Genfer Flüchtlingskonvention.

Der ukrainische Präsident Petro Poroschenko, der sich am Montag dieser Woche zu Gesprächen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin traf, hatte mehrfach eine Liberalisierung der Asylgesetzgebung für russische Oppositionelle versprochen. Doch derzeit ist nichts dergleichen in Sicht.

2 Feb 2016

AUTOREN

Bernhard Clasen

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