taz.de -- Beobachterstatus für Palästina: Ein Staat mit neuen Rechten
Palästina darf künftig in internationalen Gremien mitreden – aber nicht mitentscheiden. Damit bekommt das Land einen ähnlichen Status wie der Vatikan.
GENF taz | Die Aufwertung des Status Palästinas von einer „beobachtenden Entität“ zu einem „beobachtenden Nichtmitgliedsstaat“ bei den Verneinten Nationen hat keineswegs nur symbolischen Charakter.
Palästina bekommt damit Rederecht – wenn auch kein Stimmrecht – in der UN-Generalversammlung in New York und in ihren Ausschüssen sowie im Menschenrechtsrat und der Abrüstungskonferenz. Letztere sind ständige Untergliederungen der Generalversammlung mit Sitz in Genf.
Außerdem gilt das Rederecht auch bei sämtlichen Verhandlungskonferenzen im Rahmen der UNO. Der Vatikan, bislang der einzige „beobachtende Nichtmitgliedsstaat“, hat dieses Recht in der Vergangenheit sehr intensiv genutzt. Er konnte so manchen Verhandlungsprozess in der UNO in seinem Sinne beeinflussen.
Neue Möglichkeiten für Palästina
Darüber hinaus kann Palästina nun ohne Einschränkungen sämtlichen Sonderorganisationen und Spezialprogrammen des weltweiten UNO-Systems beitreten, zum Beispiel der Weltgesundheits- und der Internationalen Arbeitsorganisation oder den Umwelt- und Entwicklungsprogrammen der UNO.
Der neue Status ermöglicht es Palästina auch, sämtliche im Rahmen der UNO seit 1945 vereinbarten Verträge und Konventionen durch die Autonomiebehörde und das Parlament in Ramallah zu unterzeichnen und zu ratifizieren.
Auch der Beitritt zu internationalen Organisationen außerhalb des UN-Sytems – wie dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Welthandelsorganisation (WTO) oder der Weltbank – dürfte für Palästina zumindest politisch einfacher werden. Am meisten öffentlich diskutiert und – je nach politischem Standpunkt – befürchtet oder erhofft wurde vor der Entscheidung der Generalversammlung ein Beitritt Palästinas zum Internationalen Strafgerichtshof (IStgH) in Den Haag.
Untersuchungsbericht zum Gazakrieg von 2008/2009
Die Autonomiebehörde hat bereits angekündigt, dass sie dem IStgH bald beitreten will. Sie könnte den Gerichtshof dann erneut auffordern, mögliche Kriegsverbrechen Israels in Gaza in den Jahren 2008 und 2009 zu untersuchen. Einen früheren Antrag der palästinensischen Autonomiebehörde wies der Gerichtshof ab, weil Palästina formal kein Staat sei.
Zu den Ereignissen im Gazakrieg 2008/09 liegt ein Untersuchungsbericht des UNO-Sonderermittlers Richard Goldstone vor. Dieser wirft Israel sowie in geringerem Ausmaß auch der Hamas Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit vor.
Da Israel dem Den Haager IStgH bislang nicht beigetreten ist, wären etwaige Ermittlungen durch den Gerichtshof gegen israelische Staatsbürger nur möglich, wenn der UN-Sicherheitsrat eine entsprechende Anweisung beschließt. Das dürften allerdings die USA durch ihr Veto verhindern.
30 Nov 2012
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