taz.de -- Kommentar Prozess gegen Lothar König: Alles, nur nicht rechtsstaatlich

Der Fall König stand im öffentlichen Fokus. Doch was ist mit anderen Verfahren wegen der Beteiligung an Protesten gegen Neonazis. Waren sie fair?
Bild: Beim Prozess gegen Lothar König ist das Medieninteresse groß.

Auf die Güte der sächsischen Justiz zu vertrauen fällt bereits seit einigen Jahren schwer. Erst die Affäre um den Sachsensumpf, dann die gigantische Handydatenauswertung. Jetzt der Prozess gegen den Jugendpfarrer Lothar König wegen schweren Landfriedensbruchs bei einer Anti-Nazi-Demonstration. Es gab und gibt genügend Gründe, Polizei und Staatsanwaltschaft in Dresden politische Voreingenommenheit zu attestieren.

Dass der Prozess gegen Lothar König nun neu aufgerollt werden muss, ist zwar folgerichtig, aber nicht mehr als die richtige Folge aus einem falschen System. Die Polizei hielt in Dresden ganz offensichtlich entlastendes Material zurück. Und die Staatsanwaltschaft, die sich am Dienstag erstaunt über das „neue“ Material aus den alten Aktenschränken der Polizei zeigte, hielt es offenbar in der Vergangenheit selbst nicht für nötig, das zu tun, was ihre Aufgabe ist: sich selbst ein umfassendes Bild zu machen.

In Deutschland führt eigentlich aus guten Gründen die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen und nicht die Polizei. In der sächsischen Landeshauptstadt war das – wieder – nicht der Fall. Was dabei herauskommt, zeigt der Fall König: erst die Schädigung des Rufs des Angeklagten, dann ein teures Verfahren. Nur kein rechtsstaatlicher Prozess. Der Richter konnte nicht anders, als das Verfahren gegen den Pfarrer auszusetzen.

Der Prozess gegen Lothar König stand im öffentlichen Fokus, weil ein Pfarrer als angeblicher Krawalldemonstrant besonderes öffentliches Interesse weckt. Sein Fall wirft aber eine strukturelle Frage auf: In Dresden laufen und liefen etliche Verfahren ohne großes Medieninteresse wegen der Beteiligung an Protesten gegen Neonazis. Wer kann garantieren, dass diese Leute ein faires Verfahren erwartet?

2 Jul 2013

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Martin Kaul

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