taz.de -- Reaktion auf Todesurteil in Indien: Kritik von Frauenrechtlerinnen

Vier Vergewaltiger in Indien erhalten die Todesstrafe. Frauengruppen kritisieren das Urteil als unmenschlich und sehen darin keine Antwort auf die Tat.
Bild: Frauen demonstrieren vor dem Gericht in Delhi.

DELHI taz | Die indische Justiz kannte keine Gnade. Fast neun Monate nach dem

tödlichen Angriff auf eine Studentin in der Hauptstadt Neu Delhi hat ein

Sondergericht am Freitag die vier volljährigen Angeklagten wegen

Vergewaltigung und Mord zum Tode verurteilt. Die Männer wurden für

schuldig befunden, die junge Frau im Dezember mit einem Bus entführt und

so schwer misshandelt zu haben, dass sie an ihren Verletzungen starb.

Nach Bekanntwerden des Todesurteils brachen die zahlreichen

Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude in Jubel aus. Auch die Mutter des

Opfer zeigte sich zufrieden. „Ich danke dem Gericht, den Medien und der

Polizei. Heute ist meiner Tochter Gerechtigkeit widerfahren“, sagte sie

dem Sender CNN IBN. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Anwälte

der Täter wollen in Berufung gehen.

Ende August hatte ein Jugendgericht einen minderjährigen Tatbeteiligten

zu drei Jahren Arrest verurteilt. Der mutmaßliche Haupttäter war bereits

im März erhängt in seiner Zelle im Delhier Tihar-Gefängnis gefunden worden.

Indische Frauenrechtlerinnen kritisierten die Todesurteile gegen vier

Vergewaltiger. „Die Todesstrafe ist unmenschlich und keine Antwort auf

Verbrechen, wir lehnen sie strikt ab“, erklärte Nandini Rao vom

Bürgerkollektiv gegen sexuelle Gewalt. „Auch potenzielle Täter werden so

nicht abgeschreckt.“ Im Jahr 2004 wurde in Indien zuletzt ein

Todesurteil wegen Vergewaltigung und Mord vollstreckt. Laut Statistik

ist die Zahl der sexuellen Übergriffe auf Frauen seitdem nicht

zurückgegangen, sondern gestiegen.

Auch Tara Rao von Amnesty International findet, dass nicht das Strafmaß

entscheidend ist, sondern ob die Gesetze konsequent angewendet werden.

„Die Regierung muss mehr dafür tun, dass Verbrechen von der Polizei

verfolgt werden.“ Kein Vergewaltiger dürfe davonkommen. Vor indischen

Gerichten sind derzeit mehr als 100.000 Verfahren wegen sexueller Gewalt

anhängig. Zudem schrecken viele Opfer aus Scham oder Angst vor einer

Anzeige zurück.

13 Sep 2013

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Mentschel

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