taz.de -- Neue Rechte für Frontex: Kehrt um, zurück nach Afrika

Europas Grenzschützer sollen Flüchtlinge künftig auf dem Meer stoppen und zurückschieben können. Das sieht ein Reformvorschlag der EU-Kommission vor.
Bild: Italienische Küstenwächter stoppen ein Flüchtlingsboot im Mittelmeer.

BERLIN taz | Die EU-Grenzschutzagentur Frontex soll in Zukunft auf dem Meer aufgegriffene oder aus Seenot gerettete Flüchtlinge direkt in Länder außerhalb Europas zurückschieben dürfen – ohne dass sie vorher einen Asylantrag stellen können. Auch das Stoppen, Durchsuchen und Abdrängen von Booten mit Papierlosen auf Hoher See, also außerhalb der europäischen Hoheitsgewässer, soll den Grenzschützern künftig ausdrücklich erlaubt sein.

Die neuen Befugnisse sind Teil eines Reformvorschlags der EU-Kommission zur Neuregelung von Frontex-Operationen an den Seeaußengrenzen. Das Papier wird derzeit vom Europäischen Parlament beraten, die Regelung soll noch in diesem Jahr beschlossen werden.

Die Genfer Flüchtlingskonvention verbietet die völkerrechtlich „Refoulement“ genannten Zurückweisungen. Diesem Verbot will die Kommission dadurch Rechnung tragen, dass die „Bedürfnisse schutzbedürftiger Personen besonders berücksichtigt“ werden – was das heißen soll, bleibt jedoch weitgehend offen.

Die Rede ist lediglich davon, die Grenzbeamten „in Flüchtlingsrechtsbestimmungen zu schulen“, sie sollen die Flüchtlinge „in geeigneter Weise“ über die Zurückschiebung aufklären und ihnen eine Möglichkeit zum Widerspruch geben. Über die Widersprüche wird an Ort und Stelle entschieden – Rechtsschutz gibt es nicht. Die Zurückweisung soll ausgeschlossen sein, wenn im Zielland „Todesstrafe, Folter oder unmenschliche Behandlung“ drohen.

Widerstand im Parlament

Schon 2010 hatte die Kommission eine ähnliche Regelung erlassen. Das EU-Parlament klagte dagegen jedoch beim Europäischen Gerichtshof – es fühlte sich nicht ausreichend beteiligt. Die Richter gaben den Abgeordneten recht.

Auch jetzt regt sich Widerstand im Parlament: „Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, wie die Grundrechte auf Hoher See gewahrt werden sollen“, sagt die grüne Parlamentarierin Ska Keller. „Schon jetzt gibt es immer mehr Zurückschiebungen. Wenn die Kommission diese Praxis jetzt legalisiert, wird Frontex das als Aufforderung verstehen, in Zukunft noch mehr Menschen sofort zurückzuschieben.“

Die Verweise auf Grundrechtsschutz seien von der Kommission „viel zu schwammig formuliert, da kann alles Mögliche drunter verstanden wissen, auch die Zurückschiebung in Länder wie Libyen, wo es garantiert kein Asyl gibt“, sagt Keller. Sie will, dass die Zurückweisungen verboten bleiben. „Stattdessen brauchen wir endlich eine Verpflichtung zur Seenotrettung.“

Tatsächlich will auch die Kommission laut ihrem Entwurf alle an Frontex-Operationen beteiligten Einheiten künftig verpflichten, „jedem in Seenot befindlichen Schiff und jeder in Seenot befindlichen Person Hilfe zu leisten“. Doch daraus wird möglicherweise nichts: Italien, Spanien, Frankreich, Zypern, Malta und Griechenland haben am 10. Oktober ein Papier verfasst, in dem sie die Streichung der Seenotrettungsklausel verlangen. Diese Haltung hat sich der Rat daraufhin zu eigen gemacht.

3 Nov 2013

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Christian Jakob

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