taz.de -- US-Urteil zu Google Books: „Die ganze Gesellschaft profitiert“
Seit Jahren scannt Google alte Bücher und macht sie digital verfügbar. Und seit Jahren klagt die US-Autorenvereinigung dagegen. Ein Richter wies ihr Ansinnen nun ab.
NEW YORK dpa | Google hat einen überraschenden Sieg im jahrelangen Streit um das Einscannen von Millionen Büchern in den USA errungen. Der Konzern darf die digitalisierten Bücher im Internet durchsuchbar machen, [1][entschied ein New Yorker Richter.] Er wies am Donnerstag eine Klage der US-Autorenvereinigung ab, die darin einen Bruch des Urheberrechts sah. Die Autoren kündigten sogleich an, gegen die Entscheidung vorzugehen.
„Meiner Meinung nach hat Google Books erhebliche Vorteile für die Allgemeinheit“, schrieb Richter Denny Chin in seiner Urteilsbegründung. „Es beschleunigt die Fortschritte in Kunst und Wissenschaft, während es gleichzeitig die Rechte von Autoren und anderen Kreativen berücksichtigt.“ Zugleich betonte der Richter, dass Google die eingescannten Bücher nicht verkaufe und nicht zum Lesen bereitstelle.
Zum ersten Mal könnten Millionen Bücher auf einen Schlag durchsucht werden, schrieb Chin. Das komme zum Beispiel Wissenschaftlern zugute. Dadurch, dass sich die Werke auffinden ließen, öffneten sich für Autoren und Verlage neue Einnahmequellen. Alte Bücher würden vor dem Vergessen bewahrt. „Die ganze Gesellschaft profitiert.“
Google hatte 2004 damit begonnen, Bücher in großen Bibliotheken einzuscannen und [2][im Internet durchsuchbar zu machen.] Dabei werden Ausschnitte, aber nicht das komplette Werk angezeigt. Inzwischen seien mehr als 20 Millionen Werke digitalisiert worden, heißt es in den Gerichtsunterlagen.
Im Jahr 2005 klagten die US-Autoren sowie Verlage gegen Google Books; auch in Deutschland kam Widerstand auf. 2011 scheiterte ein Vergleich in Höhe von zwischen den Parteien am Veto des Richters, der durch den Kompromissvorschlag den Wettbewerb gefährdet sah. 2012 legte Google den Streit mit den Verlagen bei, während die Autoren ihre Klage aufrecht erhielten.
In seiner Urteilsbegründung stützte sich Richter Chin auf die im US-Recht gängige Norm des „fair use“, der „angemessenen Verwendung“. Google Books kopiere die Werke nicht, es habe etwas Neues erschaffen, indem es den „Text in Daten verwandelt zum Einsatz in der Forschung“.
Die Autorenvereinigung Authors Guild [3][sprach davon,] dass nur die „erste Runde“ an Google gegangen sei. „Wir planen, die Entscheidung anzufechten“, erklärte Geschäftsführer Paul Aiken.
15 Nov 2013
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