taz.de -- Affäre um Tebartz-van Elst: Strafverfahren eingestellt

Der Bischof muss blechen: Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren gegen Franz-Peter Tebartz-van Elst zwar eingestellt. Der muss aber 20.000 Euro zahlen.
Bild: Zahlen statt ausgeben muss jetzt Bischof Tebartz-van Elst.

HAMBURG/LIMBURG dpa/afp | Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wegen falscher eidesstattlicher Versicherung vorläufig eingestellt.

Als Auflage muss der Kirchenmann 20.000 Euro zahlen, wie das für Presseauskünfte zuständige Oberlandesgericht Hamburg am Montag mitteilte. Der Beschluss sei mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ergangen und außerdem nicht mehr anfechtbar.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst beantragt, weil er nach Auffassung der Ermittler im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien falsche Angaben gemacht hat.

Bereits Ende Oktober hatte das Gericht vorgeschlagen, das Verfahren einzustellen. Das lehnte die Staatsanwaltschaft zunächst ab, stimmte nun aber zu. Nach der Kostenexplosion am neuen Limburger Bischofssitz und der heftigen Kritik an seiner Amtsführung nimmt Tebartz-van Elst auf Geheiß des Papstes derzeit eine Auszeit.

18 Nov 2013

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