taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshof: Das Verlinken ist frei

Links auf öffentlich zugängliche Artikel sind keine Urheberrechtsverstöße, entscheidet der EuGH. Anders ist es bei Links, die eine Paywall umgehen.
Bild: Sind kein Problem: Links

LUXEMBURG dpa | Wer im Internet mit einem Link auf einen frei zugänglichen Zeitungsartikel verweist, verstößt nicht gegen das Urheberrecht. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Es handele sich bei einem solchen Link nicht um eine „Wiedergabe“, die nur mit dem Einverständnis der Inhaber des Urheberrechts erfolgen könnte.

Das höchste EU-Gericht urteilte, es sei nichts dagegen einzuwenden, dass auf einer schwedischen Seite ([1][Retriever Sverige]) Links zu Artikeln der Zeitung Göteborgs-Posten zu finden seien. Retriever Sverige ist eine kostenpflichtigen Seite zur Medienbeobachtung.

Grundsätzlich seien Links zu urheberrechtlich geschützten Werken zwar eine „Wiedergabe“ im rechtlichen Sinne. Dies gelte aber nur, wenn sie sich an ein „neues Publikum“ richteten. Die betroffenen Artikel seien aber auf der [2][Webseite von Göteborgs-Posten] frei zugänglich. Die Nutzer der Seite von Retriever Sverige seien als Teil jener Öffentlichkeit anzusehen, die Göteborgs-Posten erreichen wollten. Das gelte auch dann, wenn dem Kunden nicht klar sei, auf wessen Webseite er sich gerade befinde.

Etwas anderes sei es, falls mit einem Link eine Paywall umgangen werden könne. Falls es solche „beschränkenden Maßnahmen“ für den Zugang zu einem Artikel gebe, sei klar, dass in diesem Fall die Inhaber des Urheberrechts die Nutzer des Links nicht als potenzielles Publikum betrachteten.

Auch in Deutschland gab es lange Streit um Webseiten, die Inhalte von anderen Angeboten zusammentragen. Dabei ging es vor allem darum, wie viel diese Seiten aus den verlinkten Artikeln zitieren dürfen.

13 Feb 2014

LINKS

[1] http://www.retriever-info.com/sv/?redirect=true
[2] http://www.gp.se/

TAGS

Internet
Europäischer Gerichtshof
Urteil
Schwerpunkt Urheberrecht
Bezahlschranke
Redtube
Quentin Tarantino
Europäischer Gerichtshof
Netzneutralität
Netzpolitik

ARTIKEL ZUM THEMA

Paywall-App „Blendle“: Künftig auch als Single-Auskopplung

Das niederländische Start-Up Blendle will Artikel über ein zeitungsübergreifendes Portal verkaufen. Gezahlt wird für jeden Text separat.

Kolumne Nullen und Einsen: Ferkelmonat Januar

Prozesse, Mitteilungen und Infos über die Sexvorlieben von Finnen und Kasachen: Der knallharte Kampf der Pornoseiten um Aufmerksamkeit.

Regisseur verklagt US-Webseite: Hateful, hateful Tarantino

Das neue Drehbuch von Quentin Tarantino ist im Netz gelandet. Jetzt verlangt er von einer Gossip-Webseite Millionen wegen Copyright-Verletzungen.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Die Demokratisierung der Konsole

Nintendo darf sich gegen illegale Kopien schützen, nicht aber gegen fremde Software. Dem Unternehmen dürfte das Urteil nicht gefallen.

Internetaktivist über Netzneutralität: „Uns bleibt nur noch sehr wenig Zeit“

Thomas Lohninger glaubt, dass die EU die Netzneutralität abschafft. Mit einer Kampagne sollen die Grundlagen des freien Netzes gerettet werden.

Internetausschuss im Bundestag: Durchbruch oder Selbsthypnose?

Netzpolitiker von Union und SPD jubeln über den neuen Internetausschuss. Die Grünen kritisieren, inhaltlich sei der Ausschuss „dünne Suppe“.