taz.de -- Urteil im Völkermord-Prozess: Verbrechen gegen die Menschlichkeit

In Paris geht der erste Prozess zum Völkermord in Ruanda zu Ende. Die Verteidigung des Armeechefs verlangt einen Freispruch. Der Genozid verursachte etwa 800.000 Opfer.
Bild: Hier sitzt nicht etwa eines der Opfer des Genozids, sondern der Angeklagte.

PARIS afp | In Frankreich geht am Freitag der erste Prozess zum Völkermord in Ruanda zu Ende. Die Verteidigung des angeklagten früheren ruandischen Offiziers Pascal Simbikangwa verlangte am Donnerstag vor einem Schwurgericht in Paris einen Freispruch.

Sie sprach von einem „Kartenhaus“ von Vorwürfen, die politisch motiviert seien und auf wenig vertrauenswürdigen Zeugenaussagen basierten. Die Anklage hatte zuvor lebenslange Haft für Simbikangwa gefordert, den sie als „Befehlsgeber“ und „Völkermord-Leugner“ bezeichnete.

Der 54-jährige Simbikangwa, der sich als früheren Hauptmann der ruandischen Armee und des ruandischen Geheimdienstes vorgestellt hatte, ist wegen Beihilfe zum Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt.

Simbikangwa soll 1994 laut der Anklage zu dem Völkermord an der Minderheit der Tutsi aufgehetzt und diesen mit organisiert haben, unter anderem indem er Milizen bewaffnete.

Frankreich soll den Völkermord unterstützt haben

Der im Rollstuhl sitzende Angeklagte bestritt alle Vorwürfe in dem Prozess, der dadurch erschwert wurde, dass keine direkten Opfer als Zeugen auftreten konnten.

Simbikangwa räumte lediglich ein, dem engsten Führungszirkel des Mehrheitsvolks der Hutu nahegestanden zu haben, aus dem viele Mitglieder später wegen ihrer Rolle beim Völkermord verurteilt wurden. Bei dem Genozid in Ruanda waren 1994 etwa 800.000 Menschen getötet worden.

Die ruandische Regierung, die aus Tutsi-Rebellen hervorging, hatte Frankreich lange Zeit vorgeworfen, die Verantwortlichen des Völkermordes unterstützt zu haben. Nach einem mehrjährigen Bruch der diplomatischen Beziehungen haben sich beide Länder inzwischen wieder angenähert. An Simbikangwa solle 20 Jahre nach dem Völkermord nun offenbar „ein Exempel statuiert werden“, kritisierte die Verteidigung zum Prozessauftakt.

14 Mar 2014

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