taz.de -- Betätigungsverbot in Deutschland: De Maizière untersagt IS-Aktivitäten
Bisher konnten Anhänger der Terroristen in Deutschland offen die IS-Fahne zeigen. Das ändert sich jetzt. Der Innenminister erlässt ein Betätigungsverbot.
BERLIN dpa | Die Bundesregierung verbietet der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) Aktivitäten in Deutschland. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hat bei einer Pressekonferenz am Vormittag in Berlin ein Betätigungsverbot für die Terrorgruppe in der Bundesrepublik verkündet. Mit dem Betätigungsverbot soll Anhängern und Mitgliedern des IS in Deutschland auch das Verwenden von Symbolen wie der schwarzen IS-Flagge oder das Tragen von Abzeichen untersagt werden.
Durch das Verbot ist der IS in Deutschland noch nicht als ausländische terroristische Vereinigung eingestuft – dazu ist ein Gerichtsurteil erforderlich. Nach Einschätzung der Bundesregierung sind in der Miliz auch mehrere hundert deutsche Kämpfer aktiv. Zunächst hatten WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung [1][über das bevorstehende Verbot berichtet.]
Das IS-Verbot gehört zu einer Reihe von Maßnahmen der Bundesregierung im Kampf gegen die vor allem im Irak und in Syrien tätigen Terroristen. So hat sie neben humanitärer Hilfe für die Flüchtlinge im Irak auch Waffenlieferungen an die Kurden im Nordirak beschlossen, die gegen die IS kämpfen. Nach Angaben des Geheimdienstes CIA hat die IS zwischen 20.000 und 31.500 Angehörige im Irak und in Syrien. Die Zahl sei durch eine verstärkte Rekrutierung seit Juni gestiegen, berichtete der US-Nachrichtensender CNN unter Berufung auf einen CIA-Sprecher.
Die Forderung nach einem IS-Verbot in Deutschland war von Politikern aus allen Bundestagsparteien erhoben worden. Allerdings gab es Zweifel, ob der IS in Deutschland überhaupt eine Organisationsstruktur hat. Das Innenministerium hatte daraufhin mit den Bundesländern geprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Verbot vorliegen.
Noch keine „ausländische terroristische Vereinigung“
Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach sagte im ARD-„Morgenmagazin“, das Innenministerium habe geprüft, ein Vereinsverbot oder ein Betätigungsverbot zu hängen. Ein Verbot, das „gerichtsfest“ sein müsse, sei rechtlich kompliziert. „Zumal ein Vereinsverbot allein möglicherweise nicht die gewünschte Wirkung hinterlassen kann. Es geht ja dann darum, eine Organisationsstruktur zu zerschlagen, den Mitgliedern die Basis für ihre Aktivitäten zu nehmen.“
Der IS gehöre auf die Liste der terroristischen Vereinigungen, wofür die Europäische Union verantwortlich sei, sagte Bosbach. „Dass es sich beim IS um eine terroristische Vereinigung handelt, dürfte zweifelsfrei sein.“
Betätigungsverbote sind vom Bundesinnenministerium und den Behörden der Länder bisher beispielsweise 1993 gegen die kurdische Arbeiterpartei PKK sowie gegen die Nationale Befreiungsfront Kurdistans ERNK verhängt worden – die europäische Führung der PKK. Im Jahr 2008 gab es ein solches Verbot gegen den PKK-Fernsehsender Roj-TV und seinen deutschen Ableger.
Die entsprechenden Regelungen sind im Vereinsgesetz festgeschrieben. Betätigungsverbote werden gegenüber solchen ausländischen Vereinen erlassen, die in Deutschland nicht über gerichtsfest nachweisbare Strukturen verfügen, denen aber eine Betätigung im Inland nachweisbar ist. Ziel ist die Unterbindung jeglicher Aktivitäten von Anhängern und Mitgliedern im Inland. Darunter fallen auch ein Verbot des Tragens von Abzeichen und Versammlungen oder die Beschlagnahme und Einziehung von Vermögen. Zudem wird die Unterstützung durch Progaganda oder Geld- oder Sachspenden untersagt.
12 Sep 2014
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