taz.de -- Gutachten zu Castor-Transporten: Atommüll-Export in die USA illegal

Ein Rechtsgutachten im Auftrag von Greenpeace sieht die Ausfuhr aus dem Versuchsreaktor Jülich kritisch. Die Anlage diene kommerziellen Zwecken.
Bild: Großer Protest in Kleinform – in diesem Fall aber von Gegnern eines Castor-Transports 2008 im Wendland

BERLIN taz | Der Export von Atommüll aus dem nordrhein-westfälischen Versuchsreaktor Jülich in die USA, der von den Betreibern derzeit geprüft wird, wäre illegal. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten im Auftrag der auf Umweltrecht spezialisierten Hamburger Anwaltskanzlei Günther im Auftrag der Umweltorganisation Greenpeace. ([1][Link zum Gutachten, pdf])

Das deutsche Atomgesetz erlaubt unter bestimmten Bedingungen, dass Atommüll aus deutschen Forschungsreaktoren in das Land exportiert werden darf, aus dem die Kernbrennstoffe ursprünglich stammten. Bei kommerziellen Atomkraftwerken ist die Ausfuhr hingegen ausdrücklich verboten. Entscheidend ist also, ob der Reaktor in Jülich als Forschungsreaktor einzustufen ist oder nicht.

Das bestreitet Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit, der das Gutachten verfasst hat. Der Versuchsreaktor in Jülich, der von einem Konsortium aus 15 Energieversorgungsunternehmen betrieben wurde und von 1966 bis 1988 Strom ins öffentliche Netz einspeiste, habe nicht der Wissenschaft gedient, sondern ein neues Verfahren zur kommerziellen Stromerzeugung getestet, heißt es in dem Gutachten. Ob der Betrieb ökonomisch erfolgreich war oder nicht, sei für die rechtliche Einordnung „irrelevant“.

Für Greenpeace ist die Konsequenz klar: „Die Castoren müssen in Deutschland bleiben“, sagte Atom-Experte Heinz Smital. „Das Bundesumweltministerium muss Verantwortung übernehmen und die Spekulationen über einen Export beenden.“

Bundesregierung: Es handelt sich um Forschungsreaktor

Heute liegt die Verantwortung für den Atommüll beim Forschungszentrum Jülich, das dem Bund und dem Land NRW gehört. Die Bundesregierung hat bisher argumentiert, dass es sich sehr wohl um einen Forschungsreaktor handele. Obwohl er Elektrizität erzeugt habe, sei „für den Betrieb der Anlage die Funktion als Forschungs- und Entwicklungsreaktor (Versuchsreaktor) prägend“ gewesen, schrieb das Forschungsministerium kürzlich in der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion. An dieser Einschätzung habe sich nichts geändert, sagte ein Ministeriumssprecher gegenüber der taz. Ähnlich argumentierte das Bundesumweltministerium.

Derzeit lagert der Atommüll in einem Zwischenlager in Jülich, das jedoch wegen Sicherheitsbedenken nicht weiter betrieben werden darf. Alternativ zu einem Export in die USA prüft das Forschungszentrum bis Ende September auch einen Transport der Castorbehälter ins Zwischenlager Ahaus und eine Sanierung des bestehenden Zwischenlagers in Jülich. Auch das SPD-geführte Wirtschaftsministerium in NRW, das dort für die Atomaufsicht zuständig ist, hält den USA-Export weiterhin für eine Option.

18 Sep 2014

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[1] http://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/rechtsgutachten-juelich-20140917.pdf

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Malte Kreutzfeldt

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