taz.de -- Kabinett beschließt Mietpreisbremse: Lauter Ausnahmen und Sonderfälle

Nach langer Diskussion ist die Mietpreisbremse beschlossen. Es hagelt Kritik. Den einen ist das Konzept zu lasch, die anderen fürchten um Einnahmen.
Bild: Bei Neubauten gilt die Mietpreisbremse nicht

BERLIN dpa | Als Maßnahme gegen stark steigende Mieten in gefragten Gegenden hat die Bundesregierung die sogenannte Mietpreisbremse beschlossen. Das am Mittwoch gebilligte Konzept von Justizminister Heiko Maas (SPD) sieht vor, dass bei Neuvermietungen die Miete nur noch höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen soll.

Ausgenommen werden aber Neubauten, damit der notwendige Bau neuer Wohnungen nicht abgewürgt wird. Der Wohnraummangel gilt in gefragten Gegenden als Hauptgrund für die Preissteigerungen.

„Die Mietpreisbremse wird dazu beitragen, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben“, sagte Maas. „Mehr als 30 oder 40 Prozent Mietsteigerung in einigen Ballungsgebieten sind einfach inakzeptabel.“ Makler sollen ab 2015 zudem vom Auftraggeber bezahlt werden – bisher tragen meist die Mieter bei erfolgtem Vertragsabschluss die Kosten, auch wenn der Makler vom Vermieter eingeschaltet wurde. Die Linke sieht in dem Paket von Union und SPD, das noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat bedarf, eine reine Alibi-Lösung.

„Mit der Vielzahl an Ausnahmen wird aus der Mietpreisbremse eher ein Mietpreisbeschleuniger“, sagte die stellvertretende Fraktionschefin Caren Lay. Hauptproblem sei, dass Neubauten ausgenommen würden. Durch den weiter ungebremsten Anstieg bei Neubauten werde automatisch die Durchschnittsmiete nach oben gezogen, monierte sie – entsprechend geringer falle die Preisdämpfung durch die maximal zehnprozentige Erhöhung aus.

Makler wollen vors Verfassungsgericht

„Und selbst das "Mietpreisbremschen" für Altbauten bleibt den Ländern überlassen, so dass ein unübersehbarer Flickenteppich droht“, meinte Lay. „Die Immobilienlobby hat ganze Arbeit geleistet, die SPD ist praktisch auf ganzer Linie eingeknickt.“ In der vergangenen Woche hatten sich Maas und die Fraktionsspitzen von Union und SPD auf die Details geeinigt, die nun beschlossen wurden. Die Länder können fünf Jahre lang festlegen, in welchen Gegenden die Bremse greifen soll.

Besonders umstritten ist der Makler-Passus. „Wer eine Wohnung sucht, wird von dem oft bestehenden faktischen Zwang befreit, immer auch den Makler mitzubezahlen“, sagte Maas. Dadurch würden Union und SPD mehr Gerechtigkeit schaffen auf dem Mietwohnungsmarkt. Die Maklerbranche hat hingegen nach dem Kabinettsbeschluss bereits Verfassungsbeschwerde angekündigt und fürchtet um ihre Aufträge, weil Vermieter aus Kostengründen die Wohnungsvermittlung selbst übernehmen könnten.

Der Protest richtet sich zudem dagegen, dass ein Makler bei Aufträgen von Suchenden keine Mietwohnung anbieten darf, die er auch anderen anbietet. „Möchte ein Mieter künftig beispielsweise von Hamburg nach München ziehen, kann ihm ein Münchner Makler keine Wohnung mehr anbieten, die er schon in seinem "Bestand" hat, auch wenn der Wohnungsuchende dafür bezahlen möchte“, kritisierte der Präsident des Immobilienverbands IVD, Jens-Ulrich Kießling. „Das ist lebensfremd und wird den Interessen tausender Wohnungsuchender nicht gerecht.“

Der Deutsche Mieterbund lobte im Grundsatz das Konzept. „Das ist ein wichtiger Schritt, um insbesondere den drastischen Anstieg der Wiedervermietungsmieten in Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten zu begrenzen“, meinte Direktor Lukas Siebenkotten. „Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens muss aber noch nachgebessert werden“, forderte er mit Blick auf Bundestag und Bundesrat. So sei unklar, wie Verstöße geahndet werden. Das Gesetz dürfe keine Einladung an Vermieter darstellen, „es zunächst einmal mit überhöhten Mieten zu versuchen“, forderte Siebenkotten.

1 Oct 2014

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