taz.de -- Spitzelei in Hamburgs linker Szene: Staatsschutz als Geheimdienst getarnt

Die Bürgerschaft soll sich mit dem Einsatz der verdeckten Ermittlerin Iris P. befassen, die Linke erwägt sogar, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen.
Bild: In diesem Fall klar zu erkennen: Polizisten vor der Roten Flora in der Nacht zum 1. Mai 2013.

HAMBURG taz | Der sechsjährige Einsatz der verdeckten Ermittlerin Iris P. durch das Hamburger Landeskriminalamt (LKA) beschäftigt die Hamburger Bürgerschaft. Unter einer Legende und der Tarnidentität „Iris Schneider“ soll sie im autonomen Zentrum Rote Flora und beim linken Radio „Freies Sender Kombinat“ (FSK) aktiv gewesen sein. Der Einsatz der „Iris Schneider“ soll von 2000 bis 2006 unter fünf Innensenatoren in drei Regierungen stattgefunden haben – von Rot-Grün über Schwarz-Schill bis Schwarz pur. Die Grüne-Abgeordnete Antje Möller hat den Komplex per Antrag auf „Selbstbefassung“ auf die Tagesordnung des Innenausschusses gesetzt.

Die Linke erwägt sogar, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu beantragen. „Es ist offenkundig zu schwerwiegenden Grundrechtseingriffen und Rechtsverstößen gekommen“, sagt die Abgeordnete Christiane Schneider. „Das muss völlig aufgeklärt werden.“ Auch Möller hält die „geheimdienstlichen Methoden“ für nicht gedeckt von den rechtlichen Grundlagen für den Einsatz verdeckter Ermittler. Dieser bedürfe der Zustimmung der Staatsanwaltschaft, bei längerer Dauer sogar eines richterlichen Beschlusses. „Zu dem konkreten Fall kann ich nichts sagen“, sagt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nana Frombach. „Grundsätzlich vorgesehen ist unsere Zustimmung – inwieweit das geschehen ist, weiß ich nicht“, weicht Frombach aus.

Pikant ist, dass der Spitzeleinsatz im Jahr 2000 unter Rot-Grün begonnen hat, zwei Jahre nachdem der verdeckte Ermittler „Stefan“ enttarnt worden war. Das hatte beinahe zum Koalitionsbruch geführt. Den „Stefan“-Einsatz hatte der damalige Polizeipräsident und frühere Verfassungsschutzchef Ernst Uhrlau (SPD) im Alleingang angeordnet. „Stefan“ war auf die linke Flüchtlings-Unterstützerszene angesetzt und war 1995 in der „Glasmoorgruppe“ aufgetaucht, die sich um die Abschiebehaft in dem Ort am nördlichen Hamburger Stadtrand kümmerte. Später hatte er in Gruppen wie dem Café Exil, dem Bündnis Lübecker Brandanschlag und der Plakat-Druckgruppe der Roten Flora Fuß gefasst. Aktivisten hatten „Stefan“ 1998 auf einer Privatfete in Elmshorn angetroffen, wo er den anderen Gästen nur als Polizist bekannt war. Er tauchte daraufhin ab.

Der damalige Innensenator Hartmuth Wrocklage (SPD) hatte die verdeckten Ermittlungen zur Gefahrenabwehr seinerzeit verteidigt. „Stefan“ sei kein „verdeckter Ermittler“ gewesen, sondern nur ein „verdeckter Aufklärer“, hatte er erklärt. Selbst ein Gutachten des Berliner Professors Gunnart Falke Schubert im Auftrag der Innenbehörde kam jedoch zu dem Schluss, dass der „Stefan“-Einsatz rechtswidrig war. Er hätte sich nicht Zugang zu Wohnungen verschaffen dürfen.

„Das ist keine Hamburgensie“

Über den Einsatz von „Iris Schneider“ ab dem Jahr 2000 war Wrocklage offenkundig nicht informiert worden. „Ich kann mich nicht an einen solchen Fall erinnern“, sagt Wrocklage der taz. „Ich wusste, dass verdeckte Ermittler eingesetzt wurden“, sagt Wrocklage, „das ist keine Hamburgensie.“ Der Einsatz sei „legitim, wenn auch sehr problematisch“, sagt das aktive Mitglied der Humanistischen Union. Was Iris P. gemacht habe, müsse „rein individuell und menschlich gesehen“ werden. Es werde niemand beauftragt, mit jemanden ins Bett zu steigen.

Die Ermittlerin soll zudem etwas getan haben, was Polizisten nach dem Legalitätsprinzip nicht dürfen, nämlich Rechtsverstöße zu begehen – schon indem sie für den Druck der Broschüre „Bewegungsmelder“ ohne Impressum verantwortlich war. Zudem soll sie personenbezogen Daten gesammelt haben, indem sie enge Freundschaften schloss, sich feuchtfröhlich auf privaten Feten präsentierte und zwei Liebesbeziehungen einging, so die Vorwürfe.

Die Betroffenen wollen daher nun vorm Verwaltungsgericht klagen, um den Umfang der Verstöße gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht zu erkunden. Der Einsatz sei „grob rechtswidrig“. Er habe zu keinem Zeitpunkt „eine gesetzliche Grundlage gehabt und stellt einen schweren Verfassungsbruch und einen unglaublichen Eingriff in die Grundrechte der so bespitzelten Personen dar“, sagt der Strafrechtler Thomas Bliwier.

Die Deutsche Journalisten Union (DJU) ist zudem über den „polizeilichen Eingriff in die Rundfunkfreiheit“ beim FSK empört. „Iris Schneider“ gehörte seit 2003 der Redaktion des „Nachmittagsmagazin für subversive Unternehmungen“ an. „Sie hatte umfangreichen Einblick in den Redaktionsalltag und moderierte Sendungen“, berichtet FSK-Reporter Werner Pomrehn. „Jeder polizeiliche Eingriff in die verfassungsrechtlich zu schützende Medienfreiheit ist ein Skandal“, kritisiert Ver.di-Fachbereichsleiter Martin Dieckmann. „Hier scheint es noch schlimmer gewesen zu sein: Die Rundfunkfreiheit wurde zur Tarnung für verdeckte Ermittlungen missbraucht.“ Der Senat müsse erklären, so Dieckmann, „wie er den Schutz eines staatsvertraglich zugelassenen Senders gewährleisten“ wolle.

10 Nov 2014

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Kai von Appen

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