taz.de -- Maut, Gesundheitskarten, DHL-Drohnen: Dichtes Überwachungsnetz
Es gibt eine Reihe von Technologieprojekten, die nützlich erscheinen. Doch mit ihnen entsteht eine Infrastruktur, die leicht zu missbrauchen ist.
Der Paketversender DHL hat es richtig gemacht. Er hat sich für seine Versuche, Waren per Drohne zu transportieren, einen Weg vom Festland zur Insel herausgesucht. Dauert sonst länger, und falls das Fluggerät doch herunterkommt, ist der Schaden überschaubar. Transportiert werden Medikamente, das ist wichtig, vielleicht sogar überlebensnotwendig. Und der Konzern hat die Drohnen unternehmensgelb gefärbt und mit zahlreichen Rundungen versehen, sodass sie eher nach harmlosem Kinderspielzeug aussehen als nach Kriegsgerät.
Kann man so ein Projekt ablehnen? Kann man nicht. Und das ist im Interesse aller, die mit Drohnentransport eines Tages Geld verdienen wollen. Amazon zum Beispiel oder Google. Genau die, die auch ausdauernd Interesse an unseren persönlichen Daten zeigen und speichern, was ihnen auf die Server kommt.
Es sind nicht nur die Drohnen. Derzeit wird eine Reihe von Projekten debattiert, umgesetzt oder getestet, die auf den ersten Blick nützlich oder zumindest nicht übermäßig problematisch erscheinen. Erst auf den zweiten Blick wird klar: Hier reicht eine kleine Änderung im Gesetz, in Hard- oder Software – und schon wird eine ehemals unkritische Technologie zu einem Überwachungsnetz.
Beispiel Pkw-Maut. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) betont zwar, dass auf den Strecken gefertigte Aufnahmen nicht mutmaßlicher Mautpreller sofort gelöscht werden, doch im Gesetzentwurf liest sich das anders. Was für ein Fest wäre das für Ermittler oder Geheimdienste: eine Übersicht fast aller Fahrzeuge, die auf Autobahnen unterwegs waren, samt Ort, Tag, Uhrzeit. Gleich für die vergangenen zwei Jahre? Oder fünf?
Der Schalter lässt sich umlegen
Oder die elektronische Gesundheitskarte. Damit sollen neu behandelnde Ärzte gleich Einblick in die Krankheitsgeschichte des Patienten bekommen. Dass die noch freiwillige Speicherung der Daten irgendwann einmal nicht mehr so freiwillig sein könnte, dass, was online übertragen wird, viel zu oft mitlesbar ist, dass es schon Ideen gibt, Daten von Fitness-Trackern mit den Gesundheitsdaten zu verknüpfen und eine dezentrale Speicherung ganz schnell zu einer zentralen werden kann – ab wann lässt sich von einem gläsernen Patienten sprechen?
Überwachungsdrohnen gibt es schon. Eingesetzt von Polizisten auf Demos oder von Paparazzi über Promi-Villen. Es kann sein, dass es abgesehen davon bei Paketdrohnen bleibt. Es kann auch sein, dass Dobrindt sein Maut-Gesetz noch korrigiert. Und dass die elektronische Gesundheitskarte nie über ihr Rumpfstadium hinauskommt. Aber die zweckentfremdbare Infrastruktur wird dichter – und das über die Googles und Facebooks hinaus. Und der Schalter, der aus einer nützlichen Technologie eine überwachende macht, lässt sich jederzeit umlegen.
19 Nov 2014
AUTOREN
TAGS
ARTIKEL ZUM THEMA
Fünf Jahre nach dem ersten Test mit einer Paketdrohne steht fest: Neben den Straßen wäre damit auch der Luftraum verstopft.
Der Bundestag hat das E-Health-Gesetz beschlossen: Ab 2018 sollen Daten über Allergien und Vorerkrankungen auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert sein.
Gehören Diebstahluntersuchungen nach Schichtende zur Arbeitszeit? Nein, meint der Oberste Gerichtshof der USA. Damit bekam der Online-Händler Amazon Recht.
Verkehrsminister Dobrindt hat versprochen, dass inländische Autofahrer trotz Pkw-Maut nicht mehr zahlen sollen. Doch sicher ist das nicht.
Seit 15 Jahren besitzt Estland eine einzigartige virtuelle Infrastruktur. Ab Dezember kann jeder darauf zugreifen, man muss nur E-Este werden.
Während Amazon träumt, beliefert die Deutsche Post mit ihrem Paketkopter bereits die Nordseeinsel Juist. Ein Zwischenfazit.
Die elektronische Gesundheitskarte verletzt nicht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Die geplante Autobahngebühr soll durch den Abgleich von Nummernschildern erhoben werden. Datenschützer sprechen sich gegen ein zentrales Register aus.
Schleswig-Holsteins geplantes Versammlungsgesetz beinhaltet viele Einschränkungen von Grundrechten und nur wenig Lockerungen.
Anonym auf der Autobahn? Das gehört mit der Maut der Vergangenheit an, kritisieren Datenschützer. Dabei ginge es auch anders.
Die alte Krankenversichertenkarte verliert 2015 ihre Gültigkeit. Nicht in jedem Fall muss dann die neue Gesundheitskarte vorgelegt werden.