taz.de -- Jäger lehnen neues Gesetz ab: Lobby der Katzenmörder

In NRW protestieren Jäger gegen einen Gesetzentwurf des grünen Umweltministers. Sie wollen, dass der Abschuss von Haustieren erlaubt bleibt.
Bild: Soll dieses süße Kätzchen sterben?

DÜSSELDORF taz | Vor dem Düsseldorfer Landtag ertönt das „Westfälische Jagdsignal“. Etliche der rund 250 Demonstranten in Loden oder anderer gediegener Bekleidung haben zur Kundgebung gegen das geplante neue Jagdgesetz Jagdhörner mitgebracht. Manche haben Hunde dabei, einige Plakate. „Räuber schützen! Das ist grüne Politik! Niederwild opfern!“, steht auf einem Plakat neben Bildern von Fuchs und Vögeln.

Fast nur Männer sind gekommen. „Für Land und Leute! Schluss mit den Verboten!“, fordern sie auf Transparenten. „Umweltminister Remmel will das Gesetz nur aus ideologischen Gründen, um seine eigene Klientel zu bedienen“, sagt Andreas Schneider vom Jagdverband NRW.

Die Jäger Nordrhein-Westfalens haben ein klares Feindbild: den grünen Umweltminister Johannes Remmel. Sie nehmen die Anhörung zu seinem „ökologischen Jagdgesetz“ zum Anlass für eine von ungezählten Protestaktionen in den vergangenen Monaten. Die Waidmänner bringt in Rage, dass die rot-grüne Landesregierung unter anderem den Abschuss von Katzen in freier Wildbahn verbieten, die Liste der zur Jagd freigegebenen Arten verkürzen und die von Schwarz-Gelb abgeschaffte Jagdsteuer wieder einführen will.

Die Jäger sind nicht kompromissbereit. Unterstützt werden sie von der oppositionellen CDU und FDP. „Aus ideologischen Gründen will man uns vorschreiben, was wir auf dem Land zu tun und zu lassen haben“, sagt der Landtagsabgeordnete der oppositionellen CDU, Rainer Deppe, auf der Kundgebung, auf der sein Flyer „Landesjagdgesetz – Verantwortung statt Bevormundung“ verteilt wird.

„Bleiben, wie es ist“

„Das Jagdgesetz muss so bleiben, wie es ist, weil es das beste in Europa ist“, sagt der FDP-Landtagsabgeordnete Karlheinz Busen bei der Kundgebung vor dem Landtag. „Nösenberger Pferdefutter“ steht auf der grünen Regenschutzplane über dem Treckeranhänger, auf dem er steht.

Nicht jeder der geplanten Redner tritt bei der Kundgebung auf, einige sind schon zur Anhörung in den Landtag geeilt. Dazu eingeladen sind Repräsentanten von Kommunen, Natur- und Berufsvereinigungen und einer Organisation namens „Jagdgebrauchshundverband“. Sein Vertreter Ulrich Augstein ist dagegen, dass die Ausbildung für Jagdhunde an flugunfähig gemachten Enten verboten werden soll. „Wir wollen ja, dass der Hund die flugunfähige Ente sucht und nicht die flugfähige“, sagt er.

In der Anhörung geht es um viele Details: ob Fuchspopulationen durch das Abschießen der Tiere besonders stark wachsen, wie Jäger Bodenbrüter vor natürlichen Feinden wie Dachs und Marder schützen oder wann mit dem Füttern des Schalenwilds aufgehört werden soll.

Aus dem Lager der Grünröcke findet nur Elisabeth Emmert vom Ökojagdverband den Entwurf durchweg positiv. „Wir unterstützen den Gesetzentwurf“, sagt sie. Naturschutzverbände sehen Nachbesserungsbedarf, sind aber nicht gegen die Reform. Sie geht ihnen nicht weit genug. Den BUND stört etwa, dass in Naturschutzgebieten Jagen weiterhin erlaubt sein soll.

„Jagdrecht ist Freiheitsrecht“

Unter den Remmel-Gegnern sind viele Adelige. Antonius Freiherr von Boeselager ist eingeladen für den Rheinischen Verband der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften, Philipp Freiherr Heereman und Eberhard Freiherr von Wrede für den Waldbauernverband, Max Freiherr von Elverfeldt für den Grundbesitzerverband Nordrhein-Westfalen. Hauptargument der Gegner ist, der Entwurf würde in das Eigentumsrecht eingreifen.

„Das Jagdrecht ist ein Freiheitsrecht“, sagt von Elverfeldt, Waldbesitzer am Niederrhein. „Dafür haben wir bürgerliche Revolutionen gemacht.“ Erst ab 1848 sei das Jagdrecht verankert werden. „Vorher durften nur die hohen Herren jagen.“ Der Freiherr möchte anregen, über Entschädigungen nachzudenken, wenn man in Eigentumsrechte eingreift. Die Gegner der Novelle stört nicht, dass Naturschutzverbände auf ihren eigenen Grundstücken auch in Zukunft die Jagd nicht untersagen dürfen.

22 Jan 2015

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Anja Krüger

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