taz.de -- Hinrichtung in den USA: Geistig behinderter Mörder getötet

Im US-Bundesstaat Georgia ist ein verurteilter zweifacher Mörder hingerichtet worden. Sein Verteidiger spricht von „einem grotesken Justizirrtum“.
Bild: Protest gegen die Todesstrafe in den USA: Washington, 2014.

ATLANTA ap | Wegen Mordes an einem Mithäftling ist ein Mann im US-Staat Georgia hingerichtet worden. Warren Lee Hill wurde nach der Injektion der Giftspritze am Dienstagabend (Ortszeit) für tot erklärt. Kurz zuvor hatte der Oberste Gerichtshof seinen Antrag auf Aufschub der Exekution abgelehnt. Vergeblich hatten seine Anwälte argumentiert, dass der 54-Jährige wegen seiner geistigen Behinderung nicht zurechnungsfähig sei.

Hill war 1986 wegen Mordes an seiner damals 18-jährigen Freundin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er soll elf Schüsse auf sie abgegeben haben. In der Haft erschlug er später einen Mitinsassen mit einem Nagelbrett. Dafür wurde er 1991 zum Tode verurteilt.

Zwischen Juli 2012 und Juli 2013 wurden drei Hinrichtungstermine festgesetzt, doch jedes Mal hatten niedrige Instanzen in letzter Minute eine Aussetzung der Exekution angeordnet, um die Einsprüche seiner Anwälte prüfen zu können. Doch diesmal verweigerten Gerichte auf Staats- und Bundesebene deren Anträge auf Aufschub, am Abend scheiterten die Verteidiger auch vor dem Supreme Court.

Zwar stützt ein Gesetz im Staat Georgia und ein Urteil des Obersten Gerichtshofs ihre Argumentation, wonach ein geistig behinderter Todeskandidat nicht hingerichtet werden dürfe.

Doch in Georgia gelten die landesweit strengsten Standards für den Nachweis eines solchen Geisteszustands. Diese sehen vor, dass ein Todeskandidat seine geistige Behinderung zweifelsfrei belegen muss. Dem seien Hills Anwälte jedoch nicht nachgekommen, teilte der Staat mit.

Hills Verteidiger Brian Kammer zeigte sich nach der Exekution seines Mandanten enttäuscht. „Heute hat das Gericht ohne Gewissen erlaubt, dass ein grotesker Justizirrtum in Georgia stattfinden konnte.“

28 Jan 2015

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