taz.de -- Gesetzentwurf in der Türkei: Strafe für Schal und Steinschleuder

Die türkische Regierung will das Strafrecht verschärfen und härter gegen Demonstranten vorgehen. Opposition spricht von Verfassungsverstößen.
Bild: Proteste in Istanbul am 21. Januar.

ISTANBUL afp | Die türkische Regierung will das Demonstrationsstrafrecht verschärfen und die Vollmachten für die Polizei erweitern. Das Gesetzespaket soll im Laufe der Woche im Parlament von Ankara beraten werden, wie die türkische Presse am Montag meldete.

Der Entwurf sieht unter anderem ein Vermummungsverbot vor. Danach drohen selbst bei einer teilweisen Bedeckung des Gesichts mit einem Schal Haftstrafen von bis zu fünf Jahren, wenn eine Kundgebung von den Behörden als Unterstützungsveranstaltung für eine Terrororganisation eingestuft wird.

Bei den regierungsfeindlichen Gezi-Protesten des Jahres 2013 war die Polizei teils brutal gegen Demonstranten vorgegangen. Nun wolle die Regierung den Sicherheitskräften weitere Rechte einräumen, sagte der Abgeordnete Ertugrul Kürkcü von der Kurdenpartei HDP. Polizeigewalt solle legalisiert werden.

Auch die säkularistische Partei CHP kritisierte als stärkste Oppositionsgruppe im Parlament, dass die Polizei laut dem Gesetzentwurf künftig ohne konkreten Tatverdacht auch unbescholtene Demonstrationsteilnehmer festnehmen könne.

Vorwurf: Verfassungsverstöße

Zudem sehe der Entwurf für das Mitführen einer Steinschleuder bei einer Kundgebung eine Strafe von mehr als zwei Jahren Haft vor, während das Tragen einer Pistole mit nur einem Jahr Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden solle.

Die CHP erklärte, der Regierungsentwurf enthalte mehrere Verfassungsverstöße. Dagegen argumentiert die Regierung, das Vorhaben sei ausgewogen. So enthält der Entwurf auch neue Vorschriften zur Kontrolle von Polizeiaktionen, um Willkür durch die Sicherheitskräfte zu verhindern.

2 Feb 2015

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