taz.de -- Kriminologe Michael Lindenberg über geschlossene Unterbringung: „Nicht lösungsorientiert“
Bremen will straffällige minderjährige Flüchtlinge geschlossen unterbringen – der Kriminologe Lindenberg hält das für falsch.
taz: Herr Lindenberg, Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen fordert für besonders renitente unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nun geschlossene Unterbringung …
Michael Lindenberg: Er wirft Justiz und Jugendhilfe in einen Topf. Das ist falsch. Straftaten sind kein ausreichender Grund für die geschlossene Unterbringung. Auch wenn das politisch immer wieder versucht wird.
Was bedeutet überhaupt ein „geschlossenes Heim“?
In der Regel wird einem Stufenmodell gefolgt: Die Jugendliche dürfen in den ersten Wochen die Einrichtung nicht verlassen, dann haben sie Ausgang in Begleitung, dann begrenzte Ausgänge allein. Die Grundlage dafür ist das Jugendhilferecht und ein Beschluss vom Familienrichter. Der darf das aber nur verhängen, wenn der Selbst- oder Fremdgefährdung nicht durch andere Hilfen begegnet werden kann. Das heißt, erst einmal müssen diese anderen Hilfen versucht werden.
Die 20 bis 25 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge begehen regelmäßig Straftaten, schlagen Polizisten und Betreuer.
Dann sind sie ein Fall für die Justiz. Der Staat ist aber kein übergroßer Polizeidistrikt. Er wird stark durch eine starke Sozialpolitik.
Böhrnsen befürchtet, dass die wenigen renitenten Jugendlichen die Akzeptanz für die Aufnahme von Flüchtlinge insgesamt gefährden.
Das mag sein, lässt sich durch die geschlossene Unterbringung aber nicht verhindern. Das ist Symbolpolitik. Es gibt eine zunehmende Unterscheidung zwischen den eigenen und den fremden Jugendlichen. Dabei handelt es sich nur um einen kleinen Teil der minderjährigen Flüchtlinge, die straffällig werden, und der ist vermutlich nicht größer als der Anteil unter innerdeutschen Jugendlichen. Hier wird besonders dramatisiert.
Reden Sie das Problem nicht klein?
Auch ich sehe die Schwierigkeiten. Aber: ein geschlossenes Heim ist keine lösungsorientierte Antwort.
Wäre das nicht immerhin besser als die Untersuchungshaft?
Vorsicht. Bei der geschlossenen Unterbringung gibt es eine große Rechtsunsicherheit. In der Untersuchungshaft ist das klarer geregelt, man wartet die Anklageerhebung und das Urteil ab. Für die geschlossene Unterbringung läuft der richterliche Beschluss normalerweise für ein Jahr. Und dort müssen auch nicht unbedingt rosige Verhältnisse herrschen. Ein Extrembeispiel ist das mittlerweile geschlossene Heim der Haasenburg GmbH, in dem es zu eklatanten Rechtsverstößen kam.
Kommt es nicht auf das jeweilige Konzept an?
Natürlich. Aber: Deutschlandweit gibt es 400 Plätze in geschlossenen Heimen, und über die Wirkung wissen wir relativ wenig. Über die Legalbewährung etwa gibt es keine Zahlen, also darüber, ob jemand danach wieder straffällig wird. Zu glauben, die geschlossenen Heime würde Straftaten verhindern, ist ohnehin abwegig.
Wieso nicht?
Verhindern können sie Straftaten bestenfalls für die Dauer des strikten Einschlusses. Die Jugendlichen können aber nicht ewig da bleiben, die Unterbringung soll doch der Erziehung dienen und nicht der dauernden Sicherung.
Was ist Ihr Vorschlag?
Man muss einerseits auf die Justiz und andererseits auf eine intensiv-pädagogische Betreuung im Rahmen der Jugendhilfe setzen: Zum Beispiel kann ein Jugendlicher durch Fachleute intensiv begleitet werden und in seiner eigenen Wohnung leben. Für das Geld, das die geschlossene Einrichtungen pro Jugendlichen kosten, könnte man zwei Betreuer Vollzeit beschäftigen.
Warum kommt man immer wieder auf geschlossene Heime?
Es zeigt Stärke auf Seiten der Politik und kann eine Entlastung für die Beteiligten sein, ein letzter Ausweg für das Jugendamt oder die Erziehungsberechtigten am Ende des Hilfesystems. Aber das halte ich für falsch.
4 Feb 2015
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