taz.de -- Kommentar Verbot der Legida-Demo: Demokratie auf Sächsisch
Leipzig hat eine Legida-Demo abgesagt. Die Inhalte des Grundgesetzes haben sich offenbar noch nicht bis nach Sachsen herumgesprochen.
Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht sind Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland. Es mutet mehr als seltsam an, dass dies 65 Jahre nach Gründung dieses Staates noch betont werden muss. Aber offenbar haben sich die Inhalte des Grundgesetzes noch nicht bis nach Sachsen herumgesprochen. Dort, genauer in Leipzig, hat die Stadt eine für den Montag geplante Legida-Demonstration mit der originellen Begründung [1][verboten], es stünden nicht genügend Polizeikräfte zur Verfügung. In Dresden hatte der Polizeipräsident erst vor wenigen Wochen [2][ein Demonstrationsverbot erlassen], weil eine Terrorgefahr vorliege.
Die Pegida- und Legida-Demonstrationen sind eine [3][Versammlung des dumpfen Deutschlands mit eingelagerten Neonazis]. Es gibt mehr als genug Gründe, um gegen diese Bewegung zu demonstrieren. Sollten Rechtsradikale eine solche Kundgebung zum Anlass für Gewalttaten nutzen wollen, ist ein Verbot denkbar. Aber davon steht nichts in der Leipziger Verbotsverfügung.
Beim Demonstrationsrecht geht es nicht darum, ob uns bestimmte Demonstranten sympathisch sind, sondern um ein Grundrecht, das jedem zusteht. Es wäre ein Ding aus dem Tollhaus, würden Genehmigungen künftig vom Wohlwollen eines Polizeipräsidenten abhängig gemacht. Wie wäre es, wenn die nächste Kundgebung gegen Antisemitismus verboten würde, weil die Sicherheitskräfte von einer Erkältungswelle betroffen sind? Die Vorstellungen der Stadt Leipzig von Meinungs- und Versammlungsfreiheit erinnern, man kann es nicht anders sagen, an Erich Honecker.
„Je suis Charlie“: Mit diesem Bekenntnis hat sich noch vor kurzem das halbe Land für die Meinungsfreiheit engagiert, und das zu Recht. Schon mal davon gehört, lieber Oberbürgermeister Burkhard Jung?
8 Feb 2015
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