taz.de -- Gericht über Wahlrecht in Großbritannien: Häftlinge müssen wählen dürfen

Großbritannien muss seinen Häftlingen erlauben, wählen zu gehen. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshof von Dienstag hervor.
Bild: Das Wahlrecht soll nur in Ausnahmefällen entzogen werden; nicht generell bei Gefängnisinsassen.

STRASSBURG/LONDON dpa | Großbritannien verletzt mit dem pauschalen Entzug des Wahlrechts die Menschenrechte von Gefängnisinsassen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gab am Dienstag 1.015 britischen Häftlingen recht, denen bei verschiedenen Wahlen zwischen 2009 und 2011 der Gang an die Urne verweigert worden war.

Forderungen der Häftlinge auf Entschädigung wies das Gericht zurück. Der automatische Entzug des Wahlrechts verstoße gegen das Grundrecht auf freie Wahlen, hieß es in Urteil, gegen das keine Berufung möglich ist.

Eine Überraschung ist die Entscheidung nicht: Schon 2005 hat der EGMR die Briten gerügt, weil Strafgefangene nicht wählen dürfen, auch wenn sie keine schweren Verbrechen begangen haben. Eine Ausnahme gilt nur für Menschen in Untersuchungshaft. Bislang weigert sich London trotz wiederholter Mahnungen und Urteilssprüche, die Straßburger Urteilssprüche umzusetzen.

In Deutschland kann das Wahlrecht durch richterlichen Beschluss aberkannt werden. Dies ist in der Regel nur bei sehr schweren Verbrechen der Fall. Entmündigte Personen dürfen ebenfalls nicht wählen. Der Entzug des Wahlrechts stellt in jedem Fall einen Ausnahmefall dar.

10 Feb 2015

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