taz.de -- Wehrhafte Demokratie und AfD-Verbot: Umgang mit identifizierten Gefährdern​

Niemand kommt auf die Idee, man müsse den radikalen Islamismus „politisch stellen“ – was beim Umgang mit der AfD noch immer empfohlen wird. Wie absurd.

Bild: Klare Ansage auf dem CSD in Berlin am 24. Juli

Die Gefahr für die Demokratie, für die freiheitliche Grundordnung und insbesondere für Minderheiten war bekannt. Mehrere Landes- und Bundesbehörden hatten deutlich gewarnt. Wissenschaftliche Gutachten hatten klar formuliert, dass hier höchste Risiken vorlagen. Und dennoch geschah nichts.

Es ist auch eine Machtfrage, ob dieser Eingangsabsatz als Nacherzählung des [1][Umgangs der deutschen Justiz mit dem CSD-Attentäter Abdul B. gelesen wird] oder als Zustandsbeschreibung des Wegduckens aller zu einer solchen Initiative berechtigten Institutionen zur [2][Prüfung eines AfD-Verbotsfahrens]. Es sind sogar oft die gleichen, die empört auf das Versagen der Justiz im Fall Abdul B. schimpfen, die Prüfung eines Parteiverbots der AfD aber mit den willkürlichsten Argumenten ablehnen.

Als ob die mögliche [3][Regierungsübernahme einer rechtsextremistischen Partei mit völkischer Ideologie] nicht das Zusammenleben aller in diesem Land viel mehr und viel nachhaltiger erschüttern könnte als ein islamistischer Terrorist es vermag.

Warum nur kommt niemand auf den Gedanken, man müsse den radikalen Islamismus „politisch stellen“ – während genau das noch immer komplett hilflos als richtige Methode gegen den Aufstieg der Rechtsextremisten in den Parlamenten angesehen wird?

Warum gibt es denn die Möglichkeit eines Parteiverbots?

Aber [4][man kann doch nicht eine Partei verbieten, die von so vielen Menschen gewählt wird], heißt es dann. Das ist absurder Unsinn. Die verfassungsmäßige Möglichkeit eines Parteiverbots besteht doch gerade deswegen, um zu verhindern, dass erneut eine Partei in die Position gewählt wird, die Demokratie von innen heraus abzuschaffen.

Bewaffneter Umsturz braucht kein Prüfverfahren des Bundesverfassungsgerichts, der ist eh verboten. Und eine Partei, die niemand wählt, so hat es auch das Bundesverfassungsgericht im zweiten NPD-Verbotsverfahren klargestellt, müsste nicht verboten werden, denn sie könnte ihre verfassungsfeindlichen Ziele nicht erreichen.

Es liegt also an Bundesrat, Bundesregierung oder Bundestag, weiter darauf zu hoffen, dass schon nichts Schlimmes passiert – nur um dann wie die Berliner Justizbehörden rund um das Amtsgericht Tiergarten die Frage beantworten zu müssen, warum man das zugelassen hat. Oder aber endlich ernst zu nehmen, was so offen daliegt, dass es dazu überhaupt keine Ergebnisse verdeckter Ermittlungen oder sonstige nachrichtendienstliche Erkenntnisse braucht: Die AfD ist eine extremistische Partei, die die Grundlagen bundesrepublikanischer Demokratie abschaffen will. Das ist mindestens so deutlich wie die Radikalisierung von Abdul B.

31 Jul 2026

[1] /Anschlag-auf-CSD-in-Berlin/!6199277

[2] /Nach-neuem-Gutachten/!6190885

[3] /Drohende-AfD-Regierung-in-Ostdeutschland/!6177987

[4] /AfD-Verbot/!6152303

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Bernd Pickert

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