taz.de -- Nach neuem Gutachten: Abgeordnete gestärkt für AfD-Verbotsverfahren

Aufgrund des neuen Gutachtens fordern fraktionsübergreifend Abgeordnete von CDU bis Linke eine Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD.

Bild: Aktion der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ vor dem Bundestag zur Vorstellung ihres AfD-Gutachtens

Einzelne Bundestagsabgeordnete aus allen demokratischen Fraktionen haben am Donnerstag gefordert, eine mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker erklärte, die abschließende Bewertung obliege zwar dem Bundesverfassungsgericht. „Wir haben aber allen Anlass, dem Gericht diese Prüfung zu ermöglichen.“ Dies sei auch im Interesse von Wählern und Sympathisantinnen der AfD – „sie müssen wissen, auf was sie sich mit einer Unterstützung dieser Partei einlassen“.

Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge forderte die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Diese solle die nötige Vorarbeit leisten, „damit wir möglichst bald mit einem belastbaren, gut begründeten Antrag nach Karlsruhe gehen können“. Grünen-Politiker Till Steffen sprach sich dafür aus, das Verbotsverfahren „umgehend“ einzuleiten. Ähnlich äußerten sich auch Clara Bünger (Linke) und Stefan Seidler (SSW).

Alle fünf hatten sich bereits in der Vergangenheit für ein Verbotsverfahren ausgesprochen. In der vergangenen Legislaturperiode hatte die fraktionsübergreifende Gruppe im Bundestag die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD gefordert. Jetzt fühlen sich die Abgeordneten [1][durch ein neues Gutachten] bestätigt, das am Donnerstag vorgestellt worden ist.

Dieses hatte die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ am Donnerstag vorgestellt. Das von acht Jurist*innen und weiteren Expert*innen verfasste, [2][1.500-seitige Gutachten sieht gute Erfolgschancen für einen AfD-Verbotsantrag] vor dem Bundesverfassungsgericht. Ausschlaggebend dafür seien besonders Verstöße gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie.

Gemeinsamer Antrag für Bundestag geplant

Einen Antrag auf ein [3][Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht] können der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei liegt dann beim Bundesverfassungsgericht.

Die beiden Vorsitzenden der grünen Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, luden am Donnerstag die anderen demokratischen Fraktionen zu einem Gespräch ein, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Ziel sei es, einen gemeinsamen Antrag in den Bundestag einzubringen. Es sei Aufgabe aller Fraktionsvorsitzenden, zum Schutz der Demokratie jetzt zu handeln.

Auch SPD-Co-Chefin Bärbel Bas sprach sich am Donnerstag für juristische Schritte aus. „Wenn unsere Demokratie bedroht ist, sind alle Demokraten verpflichtet zu handeln. Deshalb gehört für die SPD zusätzlich zur politischen Auseinandersetzung mit der AfD auch eine juristische zum Schutz unserer Demokratie“, teilte sie laut der Nachrichtenagentur Reuters mit.

25 Jun 2026

[1] /AfD-Verbotsantrag/!6190685

[2] /Gutachten-zu-moeglichem-AfD-Verbotsantrag/!6190640

[3] /Staerkung-des-Bundesverfassungsgerichts/!6054477

AUTOREN

Sabine am Orde

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