taz.de -- Gutachten zu möglichem AfD-Verbotsantrag: „Die AfD will politische Gegner unterdrücken“

Die AfD-Politik verletzt das Demokratieprinzip und die Menschenwürde. Das hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte in einem Gutachten dargelegt.

Bild: Im Mai 2025 forderten Demonstrierende in Berlin ein Verbot der AfD. Ein neues Gutachten stützt die Debatte juristisch

„Die AfD ist nachweislich verfassungswidrig“, erklärte Bijan Moini, Legal Director der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) bei der Vorstellung [1][eines 1.675 Seiten starken GFF-Gutachtens]. „Würde ein Verbotsantrag gestellt, hätte dieser vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Erfolg“, so Moini. Die GFF selbst fordert aber kein Verbot. „Wir haben nur die wissenschaftliche Grundlage bereitgestellt“, erläuterte Rechtsprofessorin Dana-Sophia Valentiner, GFF-Vorstandsmitglied.

Das Bundesverfassungsgericht kann eine Partei verbieten, wenn sie darauf abzielt, Demokratie, Rechtsstaat oder Menschenwürde zu beseitigen oder zu beeinträchtigen. Das GFF-Gutachten sieht gleich zwei Verbotsgründe: Der demokratische Wettbewerb würde bei einer AfD-Machtübernahme erheblich beeinträchtigt, und es wären systematische Verletzungen der Menschenwürde zu erwarten.

Das Gutachten arbeitet heraus – und das ist neu in der bisherigen Diskussion -, dass die AfD ihre politischen Gegner:innen durch strafrechtliche Verfolgung unterdrücken will. „Wenn Angela Merkel hinter Gitter soll, weil sie angeblich durch ihre Migrationspolitik Beihilfe zu Massenvergewaltigungen leistet, dann hat das mit ernsthafter Strafverfolgung nichts zu tun, sondern ist politische Verfolgung“, argumentiert Bijan Moini. Die GFF hat rund 200 derartige Drohungen und Ankündigungen gefunden.

Bekannt ist dagegen der Vorwurf an die AfD, sie unterscheide zwischen echten Deutschen und eingebürgerten Deutschen mit Migrationshintergrund. Es gibt zwar eine [2][AfD-Erklärung von 2021], in der es heißt: „Staatsbürger erster und zweiter Klasse gibt es für uns nicht.“ Die GFF hat aber „Hunderte Belege“ gefunden, dass die AfD das in der Praxis doch anders sieht. So werde etwa bei der Geburtenförderung verlangt, dass beide Eltern Deutsche sind. Straffällige Doppelstaatler:innen sollen die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren.

Manche Vorwürfe wurden (noch) nicht bestätigt

Gegen die Menschenwürde richtet sich auch der AfD-Umgang mit Muslimen und Ausländer:innen. Frauen mit Kopftuch sollen keine öffentlichen Einrichtungen betreten dürfen. Der Bau von Minaretten soll verboten werden. Kriminelle Ausländer:innen sollen auch in Folterstaaten abgeschoben werden.

Dass die GFF ergebnisoffen geprüft hat, ist laut Bijan Moini auch daran zu sehen, dass manche Vorwürfe als (noch) nicht erfüllt angesehen wurden, etwa eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus. Auch Antisemitismus und Behindertenfeindlichkeit seien derzeit nicht prägend für die Partei. Die Ergebnisoffenheit der Prüfung ließ sich die GFF von den renommierten Rechtsprofessor:innen Christoph Möllers und Sophie Schönberger bestätigen.

Die GFF-Untersuchung wurde von einem achtköpfigen Team unter Leitung Moinis durchgeführt und dauerte 13 Monate. Rund 20.000 private Spender:innen, die über eine Millionen Euro aufbrachten, hatten die Arbeit finanziert.

Geprüft wurden ausschließlich offene Quellen, insgesamt drei Millionen Dokumente, darunter 2,9 Millionen Social-Media-Postings, 77.000 Parlamentsdokumente und 55.000 Presseerklärungen. Mit KI-Hilfe wurden 33.000 Dokumente herausgefiltert, die dann näher untersucht wurden, rund 2.500 fanden als Belege Eingang in das Gutachten. Die Dokumente sollen über die [3][Plattform „Frag den Staat“ frei recherchierbar] sein.

Keine Mehrheit für ein Verbotsverfahren

Gegenüber bisherigen Materialsammlungen des Bundesamts für Verfassungsschutz stellte Moini heraus, dass die GFF auch Parlamentsmaterialien auswertete. Außerdem habe sich die GFF nicht auf die Bundespartei beschränkt, sondern auch Landes- und Kreisverbände einbezogen.

Das Bundesverfassungsgericht kann über ein Parteiverbot nur entscheiden, wenn dies entweder von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat beantragt wird. Da die CDU/CSU derzeit ein Verbotsverfahren ablehnt, sind in keinem der drei Organe Mehrheiten für einen Verbotsantrag in Sicht.

„Das Gutachten kann aber auch in anderen Kontexten eine Rolle spielen“, betonte Bijan Moini, „etwa wenn einer NGO, die sich gegen die AfD einsetzt, die Gemeinnützigkeit gestrichen werden soll.“ Vor dem Gebäude der Bundespressekonferenz, in dem das GFF-Gutachten vorgestellt wurde, d[4][emonstrierten acht Mitglieder der Kampagne „AfD-Verbot jetzt“].

Auch eine kleine Gruppe von fünf Bundestagsabgeordneten – Carmen Wegge (SPD), Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), Till Steffen (Grüne), Clara Bünger (Die Linke) und Stefan Seidler (SSW) – griff das Gutachten auf und regte an, „eine mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen“.

25 Jun 2026

[1] http://www.afd-gutachten.de/

[2] https://www.afd.de/staatsvolk/]

[3] https://fragdenstaat.de/aktionen/afd-datenbank/

[4] /AfD-Verbotsverfahren/!6164436

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Christian Rath

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