taz.de -- Kommunalwahl in Nieder­sachsen: Die AfD wittert ein Demokratiedefizit

Wegen Zweifel an ihrer Verfassungstreue sind einige AfD-Kandidaten bei der Kommunalwahl von einer Direktwahl ausgeschlossen. Der AfD gefällt das nicht.

Bild: Auch aussortiert: Stephan Bothe, Landtagsabgeordneter und stellvertretender Landesvorsitzender der AfD Niedersachsen

Von einem „Parteiverbot durch die Hintertür“ schwadroniert [1][die niedersächsische AfD] – die in Niedersachsen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird – gleich wieder. Es geht um die niedersächsische Kommunalwahl am 13. September, die angesichts der Landtagswahlen im Osten etwas unter dem Radar läuft. Nüchtern betrachtet muss man sagen: Wenn das, was hier passiert, ein Parteiverbot durch die Hintertür sein soll, ist es ziemlich ineffektiv.

17 Wahlvorschläge der AfD und ein Parteiloser wurden in Niedersachsen einem vertieften Verfassungstreue-Check unterzogen, bevor man ihre Namen auf die Wahlzettel für die Kommunalwahl druckt. Dabei geht es nur um die Kandidaturen für die Direktwahlen zum Landrat oder Oberbürgermeister. Weil die nämlich – so will es das Gesetz – als oberste Chefs einer Verwaltung und Beamte auf Zeit einigermaßen [2][sicher auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen müssen].

Nur in fünf Fällen fanden die Wahlausschüsse bisher genügend Anhaltspunkte, um den AfD-Kandidaten eine Teilnahme an der Direktwahl zu verweigern. Als Rats- oder Kreistagsmitglieder dürften aber selbst die trotzdem antreten. In bisher neun Fällen entschied der Wahlausschuss, AfD-Kandidat*innen nach eingehender Prüfung zuzulassen. Die dürfen jetzt also durch die Gegend spazieren und so tun, als hätten sie einen amtlichen Demokratietauglichkeitsstempel.

In den weiteren vier Fällen stand das Ergebnis bei Redaktionsschluss noch aus. Ein paar Schönheitsfehler hat das Verfahren trotzdem. Das Innenministerium verweist gern darauf, dass dieses Verfahren – kommunale Wahlausschüsse überprüfen vorher, ob jemand die notwendigen Voraussetzungen für ein Amt erfüllt – überhaupt nicht neu ist.

Verfasssungstreue wird geprüft

In friedlichen Zeiten beschränkt sich das auf die formalen Voraussetzungen (Alter, Staatsangehörigkeit, Wählbarkeit). Grundsätzlich umfasst das aber auch Hinweise auf Verfassungstreue oder -untreue. Das war früher schon mal ein Thema, beispielsweise zu Zeiten der Berufsverbote oder als „Republikaner“ und NPDler versuchten, in Amt und Würden zu kommen.

Neu ist in Niedersachsen nun, dass die Wahlausschüsse dazu die Kommunalaufsicht um eine Stellungnahme bitten können, die ihrerseits dann beim Verfassungsschutz nachfragt. Diese Änderung wurde erst im Frühjahr von der rot-grünen Regierung eingebracht und mit den Stimmen der CDU verabschiedet. Damit trägt man dem Umstand Rechnung, [3][dass diese Wahlausschüsse mit einer halbwegs rechtssicheren Entscheidung] von dieser Tragweite möglicherweise überfordert sind – weil sie eben auch bloß aus ehrenamtlichen Mitglieder bestehen, die in relativ kurzer Zeit entscheiden müssen.

In der Zusammensetzung dieser Wahlausschüsse könnte man allerdings einen Schönheitsfehler erkennen: Die Mitglieder werden von den beim letzten Mal gewählten Parteien entsandt, die damit über die Zulassung ihrer eigenen Konkurrenz entscheiden. In den bisher bekannt gewordenen Entscheidungen scheinen sie sich stark darauf zu stützen, welche problematischen Social-Media-Aussagen der Verfassungsschutz zu den einzelnen Kandidaten zusammengefegt hat.

Rechtsschutz gegen diese Entscheidung gibt es praktisch nur im Nachhinein. Eilverfahren haben die Verwaltungsgerichte dazu bisher abgeschmettert und auf die nachträgliche Wahlanfechtung verwiesen. Das ist natürlich sinnvoll, weil man sonst Gefahr läuft, keinen Wahltermin mehr einhalten zu können, weil immer noch irgendwo eine Klage läuft. Gleichzeitig bürdet es dieser Ausschussentscheidung eben ein ziemliches Gewicht auf. Im Extremfall müsste die Wahl in der betroffenen Kommune wiederholt werden.

31 Jul 2026

[1] /Ausschluss-eines-AfD-Kandidaten/!6198097

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AUTOREN

Nadine Conti

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