taz.de -- Kommunalwahl in Niedersachsen: Vorauswahl ist wehrhafte Demokratie pur
Zum ersten Mal ist in Niedersachsen ein AfD-Kandidat nicht als Landratskandidat zugelassen worden. Ist so eine Auslese vor der Wahl demokratisch?
Bild: Nach der Prüfung vom Wahlausschuss aussortiert: Martin Sichert
Ja klar ist es demokratisch, wenn ein demokratisch legitimiertes Gremium vor einer Bürgermeister- oder Landratswahl über die Eignung der Bewerber*innen fürs Amt berät. Was denn sonst?! Das Verfahren fanden in analogen Fällen [1][weder das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht in Koblenz] noch das Verwaltungsgericht in Minden, Nordrhein-Westfalen, problematisch. Und klar sollte ein Wahlausschuss diejenigen ausschließen, von denen er annimmt, dass sie den Posten anstreben, um das demokratische System zu zerstören.
Die Zugehörigkeit zu einer verfasungsfeindlichen Organisation – egal ob verboten oder nicht – ist dafür nur ein Indiz. Deshalb stehen zumal die AfD-Bewerber*innen im Fokus, aber die Entscheidungen folgen, wie in einer Demokratie zu erwarten, erkennbar keiner Vorgabe: Es geht immer um die einzelnen Kandidierenden – und „Fragen, die sie selbst durch ihr Verhalten beantworten“, [2][wie das Bundesverfassungsgericht vor 50 Jahren festgelegt hatte]. Weil hier Beamt*innen gewählt werden sollen, steht im Zentrum, ob sie für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten.
Es liegt nahe, das bei einem sophistisch begabten Abgeordneten zu bezweifeln, der seit Jahren und auf allen Kanälen – zuletzt per Videobotschaft am Holocaust-Gedenktag 2026 – die deutsche Coronapolitik mit Hitlers Machtübernahme gleichsetzt, aber mitunter auch behauptet, die LGBTQ*-Bewegung entsende zwecks Frühsexualisierung Agitator*innen in Kindergärten. Im Interview mit Welt-TV hat [3][Martin Sichert] diese imaginäre Maßnahme als ähnlich schlimm wie den nationalsozialistischen Massenmord dargestellt.
Sein Mandat nutzt er zudem, um mit quatschigen Guerilla-Aktionen Parlamentsgremien zu sabotieren: So hatte Sichert 2024 einen Parteikumpanen [4][zum Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses ernannt und zusammen mit ihm die Sitzung blockiert.] Hier geht also jemand gezielt und durchaus kämpferisch gegen rechtsstaatliche Institutionen vor. Er versucht, sie [5][verächtlich zu machen.]
Das ist legal: Demokratie toleriert solche Angriffe, muss sich aber gerade darum auch vor ihnen schützen. Dazu dient die Prüfung der Kandidierenden. Diese öffentlich im Zusammenspiel von Behörde und einem von Delegierten der Kreistagsparteien, also Volksvertreter*innen, besetzten Gremium vorzunehmen, stellt maximale Transparenz her: So geht Demokratie.
Die Entscheidung kann, nach dem Urnengang, juristisch überprüft werden. Schlimmstenfalls würde das eine Wahlwiederholung erzwingen. Das ist auf kommunaler Ebene immer mal wieder passiert: in Dachau, in Berlin, in Dortmund und [6][zuletzt in Bad Gandersheim]. Die Mär, Gerichte würden davor zurückschrecken, sollte niemand verbreiten. Umso größer aber ist der Druck auf die Ausschussmitglieder, sich gewissenhaft mit der Frage zu befassen. Nur, wer gedanklich bereits ins Lager der Demokratiefeinde abgedriftet ist, traut ihnen das nicht zu.
26 Jul 2026
LINKS
[1] https://verfgh.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/verfassungsbeschwerde-von-joachim-paul-gegen-nichtzulassung-zur-oberbuergermeisterwahl-in-ludwigshafen-bleibt-ohne-erfolg
[2] https://openjur.de/u/174502.html
[3] /Ausschluss-eines-AfD-Kandidaten/!6198097
[4] https://www.das-parlament.de/inland/bundestag/eklat-im-gesundheitsausschuss
[5] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html
[6] https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/ungultigkeit-der-burgermeisterwahl-in-bad-gandersheim-durch-das-niedersachsische-oberverwaltungsgericht-bestatigt-235701.html
AUTOREN
Benno Schirrmeister
AfD Niedersachsen
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