taz.de -- Kommunalwahl in Niedersachsen: Aussortieren schürt Unbehagen

Zum ersten Mal ist in Niedersachsen ein AfD-Kandidat nicht als Landratskandidat zugelassen worden. Ist so eine Auslese vor der Wahl demokratisch?

Bild: Nicht alle, die es anstreben, dürfen auf den Wahlzettel: Wahlausschüsse in Niedersachsen prüfen Kandidaten auf Verfassungstreue

Nein, ein Verdacht kann reichen, um Menschen von einer Wahl auszuschließen. Sie sind keines Verbrechens verurteilt; doch wenn der Wahlausschuss es will, können sie für das Amt eines Landrats oder einer Oberbürgermeisterin nicht gewählt werden.

Diejenigen, die darüber entscheiden, sind politische Kontrahent*innen: Die zuletzt gewählten Parteien im Landkreis entsenden Ehrenamtliche in den Wahlausschuss – mit potenziellem Interessenkonflikt: Ist dieser Mensch geeignet, das Amt zu übernehmen, auf das sich auch Kandidat*innen von meiner Partei bewerben?

Natürlich ist alles kompliziert. Es geht schließlich um die Wahl der obersten Verwaltungsbeamt*innen einer Region. Beamt*innen müssen Gewähr bieten für ihre Verfassungstreue; ungleich [1][wichtiger ist das noch an der Spitze einer Behörde]. Kaum besser wäre es wohl, die Kandidat*innen zur Wahl zuzulassen – und ihnen dann im Erfolgsfall das Amt zu verwehren. Wähler*innen würden sich um ihre Stimme betrogen fühlen.

Okay ist auch, dass seit der Gesetzesnovelle die Verwaltung ein Wörtchen mitredet: Eine so weitreichende Entscheidung sollte nicht allein auf Kompetenz und Muße eines ehrenamtlichen Gremiums beruhen. Gut, wenn dessen Mitglieder zurückgreifen können auf Expertise und Arbeitskraft von Behörden.

Rechtsschutz erst im Nachhinein

Aber ein Unbehagen bleibt, wenn für den Schutz der Demokratie das allgemeine passive Wahlrecht eingeschränkt wird. Der Rechtsschutz dagegen ist nicht so effektiv, wie die Rechtsweggarantie das nahelegt. Ein Widerspruch wird vom Gericht nur bearbeitet, wenn ein offensichtlicher Fehler vorliegt. Eine echte Klage können die Nicht-mehr-Kandidat*innen auch noch führen, na klar: dann halt, wenn die Wahl vorbei ist. Stellt ein Urteil dann fest, dass der Ablauf nicht korrekt war, gibt es Neuwahlen. Forsche Richter*innen braucht es dafür.

Die Beweislast wiegt eh schwer: Um Kandidat*innen abzulehnen, braucht es nur „berechtigte Zweifel“ an der zukünftigen verfassungstreuen Amtsführung. Dafür reicht es, wenn der Wahlausschuss „auf Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisse“ nicht positiv von der Verfassungstreue überzeugt ist – im Zweifel für den Zweifel. Wer in Verdacht geraten ist, muss nicht nur seine unbedingte Verfassungstreue belegen, sondern beweisen, dass andere Menschen diese hätten sehen müssen.

Aus dem Verkehr gezogen werden vor dieser Kommunalwahl vor allem AfD-Kandidat*innen. Logisch aber, dass das [2][Gesetz auch andere treffen kann.] „Es ist kein Anti-AfD-Gesetz, sondern es bezieht sowohl auf Rechts- als auch Linksextremisten“, wird (sic) einer der Urheber, der SPD-Fraktionsvorsitzende Stefan Politze im NDR zitiert. Wer aber ein Feind der Demokratie ist, das [3][entscheiden am Ende Etablierte] – im Wahlausschuss und in der [4][Kommunalaufsicht].

26 Jul 2026

[1] /Oberbuergermeisterwahl-in-Sachsen/!6184415

[2] /Regelabfrage-in-Hamburg/!6186864

[3] /Berufsverbot-fuer-angehende-Lehrerin/!6066457

[4] https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/kommunen/kommunalaufsicht/kommunalaufsicht-63117.html

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Lotta Drügemöller

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