taz.de -- Regelabfrage in Hamburg: Rot-Grün beschließt neuen Radikalenerlass

In Hamburg wollen SPD und Grüne am Mittwoch die Regelabfrage beim Verfassungsschutz beschließen. Ein historischer Fehler, finden Jusos und Grüne Jugend.

Bild: Protest gegen die geplante Regelabfrage beim Verfassungsschutz im November, über die nun abgestimmt wird

Um kaum [1][ein Gesetz] in Hamburg wurde so hart gestritten. Nun wird es ernst. Am 17. Juni steht das „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen“ zur [2][Abstimmung] auf der Tagesordnung der Hamburger Bürgerschaft. Das sieht vor, dass jede Person, die die Stadt einstellt oder befördert, künftig zuvor vom Verfassungsschutz durchleuchtet wird.

Die Linksfraktion will beantragen, dass die Abstimmung namentlich abläuft. Denn die Wiedereinführung der Regelanfrage sei ein „schwerer und unverhältnismäßiger Angriff auf die Grundrechte“, sagt der [3][Linken-Abgeordnete Deniz Celik]. „Das ist eine historische Entscheidung. Da muss für die Nachwelt festgehalten werde, wer dafür und wer dagegen stimmte.“

Auch die Jusos und die Grüne Jugend lehnen das Gesetz ab und warnten ihre Mutterparteien vor einem „historischen Fehler“. Beide laden für Dienstagnachmittag zu einer Pressekonferenz in Rathaus-Nähe. Im Anschluss rufen das [4][Bündnis gegen Berufsverbote], Verdi und die GEW zur Demo „[5][Nein zur Regelanfrage]“ von der Europapassage aus auf.

Doch dass das Gesetz kommt, ist recht sicher. Denn nicht nur SPD und Grüne sind dafür, sondern auch die oppositionelle CDU.

Dabei erinnert das Gesetz stark an die Berufsverbote-Politik der 1970er und 1980er Jahre, für die sich die Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) erst 2022 offiziell bei den Opfern entschuldigte. Und auch etliche Grüne, die später noch in hohe Ämter kamen, waren in ihrer Jugend in linken Gruppen aktiv, die ihnen seinerzeit einen direkten Zugang zum Staatsdienst verbauten. Daran erinnert der frühere Grünen-Abgeordnete [6][Hans-Peter de Lorent].

„Den wenigsten Abgeordneten der rot-grünen Fraktion dürfte bewusst sein, welche weitreichenden Folgen die Regelabfrage beim Verfassungsschutz haben wird“, warnt de Lorent, der auch am Dienstag sprechen wird. Der Lehrer war selber einst Opfer des Radikalenerlasses und erinnert daran, dass Hamburg 1971 das erste Bundesland überhaupt war, das ein Berufsverbot aussprach. „Nun prescht Hamburg erneut vor und möchte Bewerber des öffentlichen Dienstes überwachen.“ Das sei ein „fataler Fehler“.

Es könnte bei den Grünen Abgeordnete geben, die ihre Hand nicht leichten Gewissens für das Gesetz heben möchten. Dass es jetzt im Juni, und nicht wie zuvor geplant im Juli in der letzten Sitzung vor der Sommerpause auf der Tagesordnung steht, wenn sich eh die Reihen lichten, könnte ein Zeichen sein, dass Rot-Grün auf Nummer sicher gehen will, eine eigene Mehrheit zu haben.

SPD und Grüne hatten, um die Wogen zu glätten, versprochen, den Entwurf in Ruhe zu beraten und gegebenenfalls zu ändern. Im Januar gab es eine [7][Sachverständigenanhörung][8][im Innenausschuss], bei der kritisiert wurde, dass der Maßstab für die geforderte Verfassungstreue unklar bleibt. Die von den Grünen geladene Juristin Sarah Geiger monierte später in einem Aufsatz weitere Punkte, etwa, dass das Gesetz nicht genug zwischen Anforderungen an Beamte und Angestellte unterscheide.

SPD und Grüne reichen nun am 17. Juni einen Änderungsantrag ein, der „punktuelle Formulierungsanpassungen“ enthält. So soll der Verfassungsschutz jetzt nicht mehr, wie im Entwurf geplant, der zuständigen Personalstelle mitteilen, ob er Tatsachen kennt, die „Bedenken gegen die Verfassungstreue einer Person begründen“, sondern er soll der Stadt nur mitteilen „ob und welche Erkenntnisse“ er hat, die für eine Personalentscheidung „bedeutsam“ sein können. Die Bewertung, ob „bedeutsam“ gleich „verfassungsuntreu“ heißt, überlässt man also der Stadt.

Reicht die Teilnahme an einer Demo aus?

Jusos und Grüne Jugend kritisieren, dass der Entwurf, trotz Warnungen der Sachverständigen, nicht ausreichend „nachgeschärft“ wurde. So bleibe unklar, ob schon die Teilnahme bei einer Demo der Aktion Seebrücke oder der Verfolgten des Naziregimes (VVN), die beide im Verfassungsschutzbericht erwähnt sind, für die Ablehnung einer Einstellung ausreiche. Zudem könne die Regelanfrage schon bald zum Eigentor werden, [9][wenn in Sachsen-Anhalt die AfD das Innenministerium übernimmt] und nach Belieben Informationen über Personen in das Register der Nachrichtendienste einspeisen kann, wären auch Hamburgs Behörden verpflichtet, dies zu berücksichtigen.

Als eine Beschwichtigung führte Rot-Grün an, dass es möglich sei, gegen eine Ablehnung aufgrund der Regelanfrage zu klagen. Doch der Juso-Vorsitzende Paul Strothmann, selber Jurist, gibt zu bedenken, dass die Sicherheitsbehörden mit geheimdienstlichen Mitteln arbeiten und daher schon rechtlich nicht verpflichtet sind, im Falle einer „erfolgreichen“ Regelanfrage alle Erkenntnisse offenzulegen, „auch wenn der Staat Transparenz verspricht“. Wie gefährlich es sei, wenn Geheimdienste in andere Lebensbereiche eingreifen, zeige der jüngste Skandal um den Buchhandelspreis.

„Der Widerstand gegen dieses Gesetz wird von Dutzenden Jugendorganisationen unterstützt“, ergänzt Grüne-Jugend-Landessprecher Leon Meyer. Hamburg sei das erste Land, das derart weitreichende Geheimdienstüberprüfungen einführe, fände aber bereits Nachahmer. Sein Appell: „Die Bürgerschaft muss ihre Kontrollfunktion wahrnehmen und diesen Gesetzentwurf stoppen.“

Weil das wohl nicht passiert: Es findet sich im Änderungsantrag noch ein schwacher Trost. Spätestens am 31. Juli 2031 tritt dieses historische Paragrafenwerk „außer Kraft“.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde nach Erscheinen im dritten Absatzsatz verändert. Ursprünglich stand dort, dass auch der DGB Hamburg zu dieser Pressekonferenz eingeladen habe. Das sei aber nicht der Fall gewesen, teilte der DGB am Dienstag mit. Die in der Einladung zur Pressekonferenz angekündigte Hamburger DGB-Vorsitzende Tanja Chawla habe lediglich „als Gast“ teilgenommen.

14 Jun 2026

[1] /Verfassungsschutz-soll-Bewerber-checken/!6062156

[2] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/97876/23_01870_gesetz_zum_schutz_des_oeffentlichen_dienstes_vor_verfassungsfeindlichen_einfluessen_sowie_zur_aenderung_weiterer_vorschriften#navpanes=0

[3] /Abgeordneter-zu-neuem-Radikalenerlass/!6123189

[4] https://gegen-berufsverbote.hamburg/ueber_uns/

[5] https://hamburg.verdi.de/++co++e3426de6-6578-11f1-9509-4b7ddeca2cc1

[6] /Neuer-Radikalenerlass-in-Hamburg/!6126791

[7] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/102514/23_005_protokoll_der_oeffentlichen_sitzung_des_innenausschusses#navpanes=0

[8] /Gesinnungscheck-fuer-Staatsdiener/!6151785

[9] /Drohende-AfD-Regierung-in-Ostdeutschland/!6177987

AUTOREN

Kaija Kutter

TAGS

Berufsverbot

Hamburg

Verfassungsschutz

Jusos

Grüne Jugend

Die Linke Hamburg

Radikalenerlass

ARTIKEL ZUM THEMA

Regelanfrage beim Verfassungsschutz: Grüne haben eine zu fette Kröte geschluckt

Mit der Regelanfrage beim Verfassungsschutz beschloss Rot-Grün in Hamburg ein Revival des Radikalenerlasses. Das hätte nicht passieren dürfen.

Gesinnungsprüfung in Hamburg: Regelanfrage ist beschlossen

Mit Stimmen von SPD, Grünen und CDU wurde die Überprüfung aller Bewerber durch den Verfassungsschutz Gesetz. Drei Abweichler blieben vor der Tür.

Gesinnungsprüfung in Hamburg: Alle sind verfassungstreu

Seit Januar müssen in Hamburg alle neuen Beschäftigten unterschreiben, dass sie nicht extremistisch sind. Das haben laut Senat alle 3.334 Neulinge getan.

Arbeiten im Staatsdienst: Unter Verdacht

Immer mehr Behörden fragen beim Verfassungsschutz ab, was dieser über Be­wer­be­r:in­nen weiß. Das kann Karrieren beenden – ohne gerichtliche Prüfung.

Hamburger Senat fordert Gewissensprüfung: Radikalenerlass im neuen Gewand

In Hamburg dürfen Mitglieder der vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppen nicht mehr bei der Stadt arbeiten. Demokratische Juristen sehen das kritisch.

Proxied content from gemini://taz.de/Regelabfrage-in-Hamburg/%216186864 (external content)

Gemini request details:

Original URL
gemini://taz.de/Regelabfrage-in-Hamburg/%216186864
Status code
Success
Meta
text/gemini;lang=de
Proxied by
kineto

Be advised that no attempt was made to verify the remote SSL certificate.