taz.de -- AfD-Klage überwiegend abgewiesen: AfD plustert sich auf
Der Oberverwaltungsgericht weist eine Klage der AfD gegen den Verfassungsschutzbericht überwiegend ab. Doch die Partei verkauft das als Erfolg.
Bild: AfD-Landeschefin Kristin Brinker will ausdrücklich auch die völkische Strömung einbeziehen
Berlintaz | Die AfD hat ein sehr spezielles Verhältnis zur Wahrheit – obwohl ihr Slogan „Mut zur Wahrheit“ lautet. Das mag vielleicht nichts Neues sein, aber im aktuellen Fall ist es besonders frappierend. Denn obwohl das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Klage der AfD Berlin gegen das Land aufgrund der Erwähnung im Verfassungsbericht 2020 in zweiter Instanz überwiegend abgewiesen hat, versucht die rechtspopulistische bis faschistische Partei, das Urteil als Erfolg zu verkaufen.
Die AfD Berlin wollte vor Gericht eine Unterlassung erwirken, dass sie als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werde und der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel zur Überwachung einsetzen dürfe. Tatsächlich sah es das Gericht aber gar nicht als erwiesen an, dass die AfD-Berlin als Verdachtsfall eingestuft ist. Zwar wurde dies im Mai 2021 von Sicherheitspolitiker*innen und Sicherheitskreisen anonym kolportiert und [1][gilt als offenes Geheimnis] – aber offiziell darf die Verwaltung nicht über die Einstufung informieren. Insofern sah das Gericht die AfD-Klage als gegenstandslos an, weil entsprechende Medienberichte nicht dem Land zuzurechnen seien, wie es im am [2][Dienstag veröffentlichten Urteil heißt].
Dass die AfD es immerhin schaffte, kleinere Angaben zum offiziell aufgelösten rechtsextremen Flügel aus dem Verfassungsschutzbericht zu klagen, versucht sie nun als Erfolg darzustellen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte in diesem Punkt ein [3][Urteil des Verwaltungsgerichts aus dem August] und verpflichtete das Land Berlin, darüber zu informieren. Das geschah am Mittwoch mit einem lapidaren [4][Fünfzeiler.] Darin steht, „dass dem Berliner Verfassungsschutz die – bereits gelöschte – Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht 2020 über Aktivitäten von Anhängern des ‚Flügels‘ in Berlin im Berichtszeitraum mangels Glaubhaftmachung vorläufig untersagt worden ist“.
Mit diesem Minierfolg kann die AfD in der eigenen Blase behaupten, einen gerichtlichen Sieg errungen zu haben – auch wenn Teile der Partei weiter als Verdachtsfall gelten. „Wir freuen uns über dieses Ergebnis“, sagte Landes- und Fraktionschefin Kristin Brinker und behauptete: „Wir sind kein Verdachtsfall.“ Man prüfe rechtliche Schritte „gegen die Presse“, welche über die Einstufung berichtet hatte.
Keine Abgrenzung zum völkisch-nationalistischem Spektrum
Verdachtsfall hin, Einstufung her: Inhaltlich ist es schon lange kein Geheimnis mehr, dass die AfD in Berlin wie auch die Bundespartei kaum noch eine Abgrenzung zum völkisch-nationalistischen Spektrum sucht. Auch in Berlin hat die [5][seit März amtierende Landesvorsitzende] Brinker mit dem nach außen vorgegebenen Abgrenzungskurs vom Ex-Fraktionschef Georg Pazderski klar gebrochen.
Brinker hat seit ihrer Wahl ausdrücklich auch radikalere Teile der Partei eingebunden. Das war zugleich ein Wahlversprechen ans völkische Lager um den ehemaligen [6][Flügel-Landesobmann Thorsten Weiß], der mittlerweile im Fraktionsvorstand sitzt. Mit Jeanette Auricht ist eine ehemalige Flügelfrau zudem stellvertretende Landesvorsitzende.
18 Nov 2021
LINKS
[1] https://www.morgenpost.de/berlin/article232191189/afd-berlin-verfassungsschutz-verdachtsfall.html
[2] https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1147087.php
[3] https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1120473.php
[4] https://www.berlin.de/sen/inneres/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1147692.php
[5] /Neue-Parteichefin-der-AfD-Berlin/!5757819
[6] /AfD-Berlin-nach-der-Wahl/!5805478
AUTOREN
Gareth Joswig
Schwerpunkt AfD in Berlin
Verfassungsschutz
Rechtsextremismus
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