taz.de -- Erfolg für Verfassungsschutz: Gericht sieht „Glorifizierung der Hamas“
Die „Jüdische Stimme“ unterliegt diesmal vor Gericht: Der Verfassungsschutz darf den antiisraelischen Verein als extremistisch einstufen.
Bild: Eine Protestaktion der „Jüdischen Stimme“ in Berlin Tempelhof, am 12.4.2024
Der Verfassungsschutz darf den Verein „Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost“ weiterhin als „gesichert extremistisch“ einstufen. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Köln in einem Eilverfahren. Das Kölner Gericht entschied damit scheinbar anders als das Verwaltungsgericht Berlin Ende April.
Die „Jüdische Stimme“, gegründet 2023, ist ein kleiner aktivistischer Verein, der sich mit dem palästinensischen Widerstand gegen die israelische Besatzung solidarisiert und relativ offen das Existenzrecht Israels infrage stellt.
2024 wurde der Verein erstmals im Verfassungsschutzbericht erwähnt und gleich als „gesichert extremistisch“ eingestuft. Die „Jüdische Stimme“ klagte dagegen vor zwei Verwaltungsgerichten. In Köln klagte der Verein gegen die Einstufung durch den Verfassungsschutz, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. In Berlin klagte die „Jüdische Stimme“ [1][gegen das Innenministerium,] weil es die Einstufung des Vereins im Verfassungsschutzbericht veröffentlichte.
Das VG Köln lehnte nun den Eilantrag der „Jüdischen Stimme“ ab und billigte vorläufig die Einstufung als „extremistisch“, weil der Verein „völkerverständigungswidrige Bestrebungen“ verfolge. Der Verein hetze kontinuierlich gegen Israel und unterstütze damit mittelbar die Terrororganisation Hamas.
Dagegen [2][hatte das VG Berlin Ende April entschieden,] dass die „Jüdische Stimme“ im Verfassungsschutzbericht 2024 nicht als „gesichert extremistisch“ bezeichnet werden durfte. Die Aktivitäten des Vereins seien weder eindeutig gegen die Völkerverständigung gerichtet noch gefährdeten sie auswärtige Belange Deutschlands durch Gewaltaufrufe.
Gericht sieht keinen Widerspruch
Das VG Köln hält die beiden Gerichtsentscheidungen nicht für widersprüchlich. Während sich das VG Berlin auf Erkenntnisse zum Jahr 2024 beschränke, berücksichtige das VG Köln auch spätere Äußerungen der „Jüdischen Stimme“. Dabei sei es dem Verein nicht mehr in erster Linie um eine Auseinandersetzung mit israelischer Politik oder den Zuständen in Gaza gegangen, sondern vor allem um eine „Glorifizierung und Billigung des Vorgehens der Hamas“.
Laut VG Köln hat die „Jüdische Stimme“ israelische Schilderungen über Taten der Hamas, unter anderem Vergewaltigungen, als Erfindungen bezeichnet. Als die Hamas israelische Soldatinnen nach 15 Monaten Geiselhaft freiließ, hätten sie „ein Geschenkpaket“ erhalten, „als wären sie auf einer Klassenfahrt gewesen“, und seien anscheinend in „guter Verfassung“ gewesen, zitierte das Gericht die „Jüdische Stimme“.
Außerdem habe die „Jüdische Stimme“ erklärt, Israel ziele als „siedlerkoloniales Projekt […] per Definition darauf ab, die ursprüngliche Bevölkerung […] zu ersetzen“. Der „Vernichtungscharakter Israels“ zeige sich „seit Beginn des Staates“. Die zionistische Ideologie könne deshalb nicht vom „Genozid“ (Völkermord) getrennt werden. Dagegen sei bewaffneter Widerstand berechtigt. „Genozidalen Staaten“ könne „nicht durch bloße Resolutionen Einhalten geboten werden“, sondern sie müssten „mit allen verfügbaren Mitteln aufgehalten werden“.
Gegen die Eilentscheidung des VG Köln sind noch Rechtsmittel zum Oberverwaltungsgericht Münster möglich. Allerdings wird es schon Mitte Juni eine neue Lage geben, wenn Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2025 vorstellt. Nach dem Kölner Beschluss ist damit zu rechnen, dass die „Jüdische Stimme“ darin erneut als gesichert extremistisch benannt wird.
21 May 2026
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AUTOREN
Christian Rath
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GNS
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