taz.de -- Gerichtsurteil: Kein Mitleid ist nicht extremistisch
Der antizionistische Verein Jüdische Stimme ist nicht „gesichert extremistisch“. Das ist ein wichtiges Signal für die Meinungsfreiheit.
Bild: Zeichen der Solidarität: Kufiya und Palästina-Flagge
Die linke Gruppe „Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost“ [1][durfte im Verfassungsschutzbericht 2024 nicht als „gesichert extremistisch“] bezeichnet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Meinungsäußerungen seien noch keine Gewaltvorbereitung, fehlendes Mitleid mit israelischen Terroropfern sei kein Aufruf zur Gewalt, so die Richter:innen.
Der Eilbeschluss des Berliner Gerichts ist begrüßenswert, denn er beschränkt die Möglichkeiten des Verfassungsschutzes, legitime politische Diskurse ins Abseits zu stellen. Die Richter:innen geben aber auch keinen Freibrief für Terrorverherrlichung. Der Erfolg der „Jüdischen Stimme“, das deuteten die Richter:innen an, könnte nicht von Dauer sein, wenn beim nächsten Verfassungsschutzbericht neue drastischere Aussagen einbezogen werden. Doch selbst wenn sich keine Radikalisierung der „Jüdischen Stimme“ – die den Zionismus als „rassistisch“ ablehnt –feststellen lässt, könnte das Innenministerium auch versuchen, die Gruppe beim nächsten Mal nur als „Verdachtsfall“ einzustufen. Dies würde eine erneute gerichtliche Intervention weniger wahrscheinlich machen, die Stigmatisierung aber kaum reduzieren.
Erstaunlicherweise haben die Richter:innen die Unterstützung [2][des Vereins für die BDS-Kampagne] gar nicht thematisiert. Dabei war die Forderung nach Boykotten und Sanktionen gegen Israel einer der Hauptgründe für die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht. Und immerhin hatte der Verfassungsschutz 2024 erstmals Gruppen der BDS-Kampagne als „gesichert extremistisch“ eingestuft, weil sie das Existenzrecht Israels infrage stellen.
Vermutlich geht das Gericht davon aus, dass BDS als gewaltfreie Kampagne noch nicht extremistisch ist. Das hätten die Richter:innen aber auch klar sagen können. Es ist zu hoffen, dass sie in der Begründung des Beschlusses, die noch nicht vorliegt, deutlicher werden. Nicht als ultimative Wegweisung, sondern als Beitrag zu einer Debatte um Meinungsfreiheit, die immer mehr Fahrt aufnimmt.
28 Apr 2026
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[2] /Klage-gegen-Verfassungsschutzbericht/!6172576
AUTOREN
Christian Rath
BDS-Movement
Antisemitismus
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