taz.de -- Gesetzentwurf zum Umweltstrafrecht: Ölpest als Verbrechen
Besonders schwere Umweltdelikte sollen vom Vergehen zum Verbrechen hochgestuft werden. Eine Einstellung ist dann nicht mehr möglich.
Bild: Illegal entsorgter Müll in Berlin
Die Bundesregierung will das Umweltstrafrecht verschärfen. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) sagte: „Wir sorgen mit deutlich härteren Strafen für Abschreckung.“ Ohne die EU wäre das allerdings nicht passiert: Die Regierung setzt jetzt im Wesentlichen eine EU-Richtlinie von 2024 um.
Wasser-, Luft- und Bodenverunreinigungen sind in Deutschland schon seit Jahrzehnten strafbar. Das Hauptproblem ist aber, dass nur „rechtswidrige“ Verschmutzungen zu Strafen führen. Was genehmigt war, kann nicht strafbar sein. Außerdem ist es in großen Firmen oft schwer, die individuelle Verantwortlichkeit festzustellen.
Für die Unternehmen selbst gibt es weiterhin nur Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Die Obergrenze soll nun aber von 10 Millionen Euro auf 40 Millionen Euro angehoben werden. Das ist für große Konzerne immer noch wenig Geld und sicher nicht abschreckend. Relevanter bleiben weiterhin die Imageschäden, die Einziehung der Taterträge und Schadensersatzansprüche von Betroffenen.
Auch für individuell verantwortliche Personen sollen die Strafen erhöht werden. So soll bei vorsätzlicher Schädigung von großen [1][Ökosystemen], oder wenn Lebensgefahr für Menschen erzeugt wird, eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten. Bisher war eine Mindeststrafe von sechs Monaten vorgesehen. Solche Taten werden damit vom Vergehen zum Verbrechen hochgestuft, was eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage ausschließt.
Um Ermittlungen zu erleichtern, soll bei „besonders schweren“ Umweltstraftaten erstmals die „[2][Telekommunikations-Überwachung]“ (TKÜ) erlaubt werden. Es sollen also nach richterlicher Genehmigung Telefone abgehört und E-Mails mitgelesen werden dürfen. Der Katalog in Paragraf 100a der Strafprozessordnung soll entsprechend ergänzt werden. Die Bundesregierung denkt dabei vor allem an illegale Abfallentsorger, die sie zur Organisierten Kriminalität rechnet. Die Ermittlungsmöglichkeiten gegen „kriminelle Vereinigungen“ waren allerdings schon immer gut. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht nun an Bundesrat und Bundestag.
30 Apr 2026
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AUTOREN
Christian Rath
Strafrecht
Umweltverschmutzung
Kriminalität
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