taz.de -- Einschnitte im Klagerecht: Umweltverstöße? Kann nicht klagen

Die Bundesregierung will das Klagerecht von Umweltverbänden beschneiden – doch das könnte vor allem Symbolpolitik sein.

Bild: Protest gegen Gasbohrungen vor Borkum im September 2025

Wenn eine Behörde eine umweltrelevante Entscheidung trifft, mit der anerkannte Umweltschutzverbände nicht einverstanden sind, haben diese ein besonderes Klagerecht. Dafür sorgt das Umweltrechtsbehelfsgesetz. Es soll dafür sorgen, dass ökologische Standards eingehalten werden.

Doch die Bundesregierung bemüht sich seit Monaten um eine Beschneidung des Gesetzes. Dadurch sollen laut Regierung missbräuchliche Klagen vermieden werden. Doch in einem Schreiben, das der taz vorliegt, gibt die Bundesregierung gegenüber dem Grünen-Sprecher für Umwelt und Naturschutz, Jan-Niklas Gesenhues, zu, dass ihr kein Missbrauchsfall bekannt ist. Die Gesetzesänderung sei rein präventiv.

„Der angebliche Missbrauch ist das Phantom des Umweltrechts, das noch nie gesehen wurde“, sagt Anwalt Remo Klinger, der unter anderem die Deutsche Umwelthilfe vertritt. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigten ebenfalls, dass es keinen Missbrauch des Umweltrechtsbehelfsgesetzes gebe. Klinger erklärt außerdem, die Zahl der Umweltklagen in Deutschland sei im Vergleich zu anderen Klagen verschwindend gering. Wie eine [1][Stellungnahme der Kanzlei Baumann für Verwaltungsrecht] zeigt, haben zwischen 2021 und 2023 nur 34 der 399 offiziellen Umweltverbände in Deutschland Klage erhoben, zusammengezählt 208-mal.

Gesetzesänderung ist „politisches Theater“

Dennoch hätten Umweltklagen eine überdurchschnittliche Erfolgsquote, so Klinger. Diese liege bei über 50 Prozent, deutlich höher als in anderen Bereichen. Besorgt darüber, dass die Änderung Auswirkungen auf den Erfolg von Umweltklagen haben wird, ist Klinger nicht. Es stehe bereits eine Missbrauchsklausel im Gesetz, die nun lediglich geschärft werden solle. Der Jurist ordnet die Gesetzesänderung daher als „politisches Theater“ ein, gegen das man juristisch aber nicht vorgehen müsse. „Wenn es im Gesetz steht, steht es im Gesetz. Es wird aber keinen Anwendungsfall dafür geben.“

Bei den Grünen stoßen die Pläne dennoch auf Empörung. „Das Gesetz ist Populismus pur und entbehrt jeglicher Grundlage“, sagte Jan-Niclas Gesenhues. Es handle sich um ein frei erfundenes Problem, mit dem die Regierung Umweltverbände unter Generalverdacht stelle.

23 Apr 2026

[1] https://www.bundestag.de/resource/blob/1156654/Stellungnahme-Dr-Hess.pdf

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Evke Bakker

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