taz.de -- Verfassungsbeschwerde gegen Hartz-IV: Online klagen reicht nicht

Ein Mann wollte gegen die Verschärfung der Hartz-IV-Gesetze klagen – scheitert aber an formalen Hürden. Der Grund: Er stützte sich auf eine Vorlage aus dem Netz.

Bild: Sind erstmal nicht für die Klage zuständig – die Verfassungsrichter in Karlsruhe

Karlsruhedpa/epd | Ein neues Gesetz soll die Regeln für den Bezug von Hartz IV einfacher machen – nun ist ein erster Empfänger mit einer Verfassungsklage dagegen gescheitert. Der Mann, der mit Hartz IV sein Einkommen aufstockt, scheiterte schon an formalen Hürden, wie das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte.

Eine inhaltliche Überprüfung der Änderungen fand also gar nicht statt. Wie einige Dutzend anderer Kläger hatte sich der Mann auf einen Vordruck gestützt, der derzeit im Internet kursiert.

Das sogenannte Rechtsvereinfachungsgesetz war im Juli vom Bundesrat verabschiedet worden. Es soll die Mitarbeiter in den Jobcentern von Bürokratie entlasten, damit sie mehr Zeit für die Vermittlung der Arbeitslosen haben. So wurde beispielsweise der Bewilligungszeitraum für das Arbeitslosengeld II von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert.

Kritiker sehen aber vor allem eine Rechtsverschärfung. Insbesondere würden Kontroll- und Sanktionsmechanismen ausgeweitet, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband. Die Bundesagentur für Arbeit hat bereits Konsequenzen aus dem Gesetz gezogen und die Jobcenter angewiesen, bei verschwiegenen oder vergessenen Einkünften Bußgelder bis zu 5.000 Euro zu verhängen.

Im konkreten Fall wertete das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde als unzulässig. Zwar sei es möglich, sich an Musterformulierungen zu orientieren. Die Kläger müssten aber immer auch ihre individuelle Betroffenheit konkret darlegen. Der Beschwerdeführer habe aber im vorliegenden Fall weder seine individuelle Betroffenheit genau dargelegt, noch den üblichen Rechtsweg bei den Fachgerichten ausgeschöpft.

26 Oct 2016

TAGS

Sozialgericht

Hartz IV

Verfassungsklage

ARTIKEL ZUM THEMA

Jobcenter in der Kritik: Mangelhafte Betreuung

Der Bundesrechnungshof kritisiert die Vermittlungsarbeit in den Jobcentern. Im Vordergrund steht vor allem die Ineffizienz der Förderprogramme.

Arbeitslosengeld ohne Kündigung: Mobbing am Arbeitsplatz

Weil sie an ihrem Arbeitsplatz gemobbt wurde, sah sich eine Justizbeschäftigte nicht in der Lage, weiter zu arbeiten. Sie bekommt jetzt Arbeitslosengeld.

Hartz-IV-Klagen beim Verfassungsgericht: Karlsruhe lässt nur Betroffene zu

Die Richter wiesen eine Verfassungsbeschwerde zu den jüngsten Hartz-IV-Änderungen ab. Der Kläger habe die eigene Betroffenheit nicht dargelegt.

Höhere Strafen für Hartz-IV-Empfänger: Bußgeld auch fürs Verschweigen

Die Bundesagentur für Arbeit verschärft die Sanktionsmöglichkeiten. Künftig gibt es auch eine Strafe, wenn zum Beispiel eine Erbschaft nicht angezeigt wird.

Sozialhilfe für EU-Ausländer: Hartz IV wird exklusiv

Ausländer aus anderen Staaten der EU werden fünf Jahre lang von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen. Nun liegt ein Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Nahles vor.

Debatte Hartz IV-Regelsätze: Listen der Entmündigung

Die neuen Regelsätze haben wenig mit der Realität von Armut zu tun. Die Grundsicherung muss stärker individualisiert werden.

Erhöhung des Arbeitslosengeldes II: Ein Weihnachtsbaum bleibt Luxus

Der Hartz-IV-Satz steigt um fünf auf 409 Euro monatlich. Die frühere Kritikerin Andrea Nahles verteidigt die geringe Erhöhung.

Proxied content from gemini://taz.de/%215352064 (external content)

Gemini request details:

Original URL
gemini://taz.de/%215352064
Status code
Success
Meta
text/gemini;lang=de
Proxied by
kineto

Be advised that no attempt was made to verify the remote SSL certificate.