taz.de -- Arbeitslosengeld ohne Kündigung: Mobbing am Arbeitsplatz

Weil sie an ihrem Arbeitsplatz gemobbt wurde, sah sich eine Justizbeschäftigte nicht in der Lage, weiter zu arbeiten. Sie bekommt jetzt Arbeitslosengeld.

Bild: Die Agentur für Arbeit muss Arbeitslosengeld zahlen, wenn jemand wegen Mobbing nicht mehr zur Arbeit will

Dortmunddpa/epd | Wer sich wegen Mobbings nicht in der Lage sieht, an seinem angestammten Arbeitsplatz weiterhin tätig zu sein, kann unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld erhalten. Das hat das Sozialgericht Dortmund entschieden und damit einer ungekündigten Justizbeschäftigten einen Anspruch zugestanden. Die Frau hatte sich arbeitslos gemeldet, nachdem sie ohne Gehaltszahlung vom Arbeitgeber freigestellt worden war, teilte das Sozialgericht am Montag mit.

Die Frau hatte sich den Angaben zufolge nach längerer Arbeitsunfähigkeit wegen Mobbings und einer stufenweisen Wiedereingliederung an anderen Amtsgerichten geweigert, weiterhin an ihrem bisherigen Amtsgericht tätig zu sein. Nachdem das Land NRW sie daraufhin ohne Gehaltszahlung freistellte, meldete sie sich arbeitslos und stellte sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Sie erklärte, sie werde ihr Beschäftigungsverhältnis aber zunächst nicht kündigen, weil sie das Land NRW beim Arbeitsgericht Dortmund auf Versetzung verklagt habe. Die Arbeitsagentur lehnte unter Verweis auf das ungekündigte Beschäftigungsverhältnis die Zahlung von Arbeitslosengeld ab.

Nach Ansicht des Gericht reicht für das Arbeitslosengeld aber eine „faktische Beschäftigungslosigkeit“ aus. Die Klägerin habe das Beschäftigungsverhältnis faktisch beendet, indem sie das Weisungsrecht ihres Arbeitgebers nicht anerkenne. Sie habe sich arbeitslos gemeldet und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt. Sie dürfe die förmliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses davon abhängig machen, eine anderweitige zumutbare Arbeit gefunden zu haben.

7 Nov 2016

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