taz.de -- Sozialhilfe für EU-Ausländer: Hartz IV wird exklusiv

Ausländer aus anderen Staaten der EU werden fünf Jahre lang von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen. Nun liegt ein Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Nahles vor.

Bild: Ihr Gesetzentwurf ist nun auf dem Weg: Andrea Nahles

Berlinrtr | Die Bundesregierung will EU-Ausländer für fünf Jahre von Hartz-IV-Leistungen und Sozialhilfe ausschließen, wenn sie in Deutschland noch nie gearbeitet haben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles brachte das Kabinett am Mittwoch nach Angaben von Teilnehmern auf den Weg.

Arbeitslose EU-Ausländer können aber für die Dauer von einem Monat einmalige Überbrückungsleistungen etwa für Essen und Unterkunft erhalten. Zudem können sie für die Rückreisekosten in ihr Heimatland ein Darlehen bekommen. Die Bundesregierung erwartet durch die Neuregelungen „keine nennenswerten Mehrausgaben“, heißt es im Gesetzentwurf.

Nahles will damit ein Schlupfloch schließen, das sich nach ihrer Ansicht durch ein Urteil des Bundessozialgerichts 2015 aufgetan hat. Das Gericht entschied, dass arbeitslose EU-Bürger nach sechs Monaten Aufenthalt Anspruch auf Sozialhilfe hätten.

Nahles plädierte in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am Mittwoch für einen „europäischen Rechtsrahmen“ zur Koordinierung der nationalen sozialen Sicherungssysteme. Dieser müsse auch Lücken schließen, die es den Mitgliedstaaten derzeit erschwerten, ihre Sozialsysteme vor einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme zu schützen, schrieb die SPD-Politikerin.

Die Rechtsprechung des obersten deutschen Sozialgerichts mache es „bereits jetzt erforderlich, gesetzlich klarzustellen, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht bedeutet, dass bereits nach kurzer Zeit des Aufenthalts auch ohne zu arbeiten Ansprüche an die deutsche Sozialhilfe entstehen“.

12 Oct 2016

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