taz.de -- NPD-Verbot
Über 10.000 Bürger*innen fordern Niedersachsens Regierung auf, sich für ein AfD-Verbot einzusetzen. Ein Angriff in Gifhorn zeigt: Das täte not.
Der hohe Krankenstand kostet die deutsche Wirtschaft Geld, die Lokführer wollen mehr davon und die Partei „Die Heimat“ bekommt keins mehr vom Staat.
Das Urteil des Verfassungsgerichts mag mit Blick auf die AfD enttäuschen. Doch wen soll eine Demokratie überzeugen, die Schmuddelkinder benachteiligt?
Ja, ein Verbot der AfD sollte weiter eine Option bleiben. Aber das entlastet nicht von einer konsequenten gesellschaftlichen Auseinandersetzung.
Extremismus politisch bekämpfen? Muss man sich leisten können. Auf ein AfD-Verbotsverfahren zu verzichten hieße, die Leidtragenden im Stich zu lassen.
Die rechtsextreme Partei blieb der Verhandlung über ihren Ausschluss von der Parteienfinanzierung fern. Ein Urteil wird in ein paar Monaten erwartet.
Null Euro bekam die NPD, die sich umbenannt hat, zuletzt aus staatlicher Parteienfinanzierung. Ob das so bleibt, entscheidet nun das Bundesverfassungsgericht.
Auf einem Parteitag beschließen die Rechtsextremen, die NPD strategisch neu aufzustellen und umzubenennen. Wie gehabt geht es gegen alles Nicht-Deutsche.
Der NPD soll die staatliche Finanzierung gestrichen werden. Das ist nicht nur einer Demokratie unwürdig, sondern geht auch am Problem vorbei.
Die NPD soll aus der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Das beantragen Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag.
Seehofer mahnt AfD-Funktionäre zur Verfassungstreue. Das könnte den weiteren Weg nach rechts stoppen. Verbote helfen aber nicht.
Der „Demokratiebahnhof“ wurde von Rechten attackiert – zuletzt mit Molotowcocktails. Jugendliche hätten dabei sterben können.
Die Welt ist manchmal gar nicht so schlecht, wie sie aussieht: kein Krieg um Gibraltar, dafür Nacktschnecken auf der Reeperbahn.
Üblicherweise werden Initiativen zur Änderung des Parteienrechts vom Parlament ergriffen. Jetzt aber hat der Innenminister eine Formulierungshilfe vorgelegt.
Bereits Ende Januar hatte die hessische Kleinstadt der NPD die Fraktionsgelder gestrichen. Nun entscheidet das Verwaltungsgericht, ob das rechtens war.
Der Bundesjustizminister und die Bundesländer planen, der NPD noch in dieser Legislaturperiode die staatliche Finanzierung zu entziehen.
Der Bundesrat verabschiedet eine Resolution, um die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung abzuklemmen. Die Reaktionen darauf sind positiv.
Die Bundesregierung prüft, ob der NPD das Geld vom Staat gekappt werden kann. Die SPD will eine Gesetzesänderung noch in dieser Legislaturperiode.
Das „Volksgemeinschafts“-Konzept verstößt zwar gegen Menschenwürde und Demokratie – aber die NPD habe nicht die Möglichkeit, es umzusetzen.
Nach dem gescheiterten Verbot der NPD geben sich die Länder trotzig und prüfen den Entzug von Staatsgeldern für die Partei. Die feiert derweil.
Wenn Online-Medien in Hast geraten, liegen Eil- und Falschmeldungen manchmal nah beieinander. Das Ergebnis: Verwirrung.
Die Entscheidung der Richter war richtig. Der Kampf gegen rechts wäre mit einem Verbot nicht erledigt, schon gar nicht, solange die AfD Erfolg hat.
Die NPD wird nicht verboten. Das mag ein Erfolg für den Rechtsstaat sein. Auf lokaler Ebene wird es fatale Folgen haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die NPD wird nicht verboten. Die Rechtsextremen tönen bereits: Nun werde man „durchstarten“.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ob es die NPD verbietet. Ums Überleben kämpfen die Rechtsextremen bereits jetzt.
Das Verbotsverfahren gegen die NPD ist umstritten. Scheitert die Politik ein zweites Mal, gibt es kein Zurück mehr: Am 17. Januar fällt das Urteil.
Nach der Wahlschlappe in Schwerin herrscht bei der NPD Resignation. Die Niederlage könnte sie indes vor einem Verbot retten.
Mögliche finanzielle Rückforderungen: Die Bundestagsverwaltung darf Sicherheiten verlangen, für den Fall, dass die NPD verboten wird.
Nach Analyse der NPD-Strategie: Der Politologe Steffen Kailitz wird von einem Richter zurechtgewiesen, der Mitglied der AfD ist.
Die NPD-Verhandlung in Karlsruhe hat gezeigt: Ein Verbot der rechtsextremen Partei löst das Problem nicht. Im Gegenteil.
Das Gericht prüft die Vorstellungen einer rein deutschen „Volksgemeinschaft“ als Argument für ein Verbot. Das Urteil wird für den Sommer erwartet.
„Ein Popanz“, der „Tabubrüche inszeniert“. Ex-NPD-Chef Holger Apfel zieht vor Gericht über seine früheren Parteifreunde her.
Im Verbotsverfahren wird die Gefahr der rechtsextremen Partei diskutiert. Die angehörten Experten sind sich in der Sache nicht einig.
Die Karlsruher Richter sehen im NPD-Prozess keine Verfahrenshindernisse. Es spricht immer mehr für ein Verbot der rechtsextremen Partei.
Ein Verbot der NPD hilft nicht, sagt Rechtsextremismus-Experte Carl Chung. Die Politik brauche eine Strategie, um enttäuschte BürgerInnen einzusammeln.
Jedes Parteiverbot beschädigt die Demokratie. Die NPD zu verbieten, ist inzwischen überflüssig: Das Sprachrohr des rechten Randes ist längst die AfD.
In Karlsruhe wird erneut über ein Verbot der NPD verhandelt. Für die Rechtsextremen geht es um alles. Ihre Taktik hat vorerst keinen Erfolg.
Beim neuen NPD-Verbotsverfahren sind erneut V-Leute Thema. Der erste Versuch, die NPD zu verbieten, scheiterte 2003 genau daran.
Der Berliner Rechtsprofessor Christoph Möllers will in Karlsruhe das NPD-Verbot für den Bundesrat durchfechten. Ein Porträt.
In Kürze wird in Karlsruhe über das NPD-Verbot verhandelt. In Mecklenburg-Vorpommern kann man sehen, was es bewirken würde: wenig.
Wenn nächste Woche über die NPD verhandelt wird, ist ein illustrer Zeuge geladen: Holger Apfel. Der frühere Parteichef lebt heute auf Mallorca.
Zwei Verfassungsrichter belasten den Prozess um ein Verbot der Rechtspartei. Beide haben eine politische Vergangenheit.
Der große Verbotsprozess gegen die kleine NPD wurde vom Verfassungsgericht eröffnet. Ob es je ein Urteil geben wird?
VertreterInnen von CDU und SPD befürworten die Verfahrenseröffnung. Ex-Innenminister Baum fordert, die Verbindungen zwischen NPD und Pegida zu prüfen.
Anfang März verhandelt das Bundesverfassungsgericht über ein Verbot der NPD. Aber die Demokratie schützt man nicht mit Verboten.
Anfang März wird über den Verbotsantrag gegen die NPD verhandelt. Der Antrag sei zulässig, sagen die Verfassungsrichter.
NPD-Abgeordnete in Mecklenburg-Vorpommern wollen ein Flüchtlingsheim besichtigen. Innenminister Caffier verweigert das. Nun ziehen die Neonazis vor Gericht.
Die NPD hetzt gegen Flüchtlinge und greift sie an. Die Innenminister beobachten das und sammeln Material für ein Verbot der Partei.
Das NPD-Verbotsverfahren gewährt Einblicke in die V-Mann-Praxis. Und zeigt auch Fragwürdiges: Etwa wie Behörden Szene-Ausstiege verhindern.
Der Bundesrat liefert neues Material für das Verbotsverfahren der rechtsextremen Partei – inklusive einer Liste einstiger Top-V-Leute.