taz.de -- Karlsruhe zu Coronageldern: Das Urteil und die Klima-Folgen

Das oberste Gericht hat die Umwidmung von Coronageldern für Klimaprojekte verboten. Was das für die Klimapolitik der Ampel bedeutet.
Bild: Ausbau der Bahn: Nur was bereits bewilligt war, wird umgesetzt, Baustelle bei Frankfurt/M

Es ist ein harter Schlag für die Klimapolitik der Bundesregierung: Nachdem das [1][Bundesverfassungsgericht] untersagt hat, ursprüngliche Kreditermächtigungen für Coronahilfen in Höhe von 60 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds zu verschieben, ist ihr wichtigstes klimapolitisches Instrument dramatisch unterfinanziert.

Durch das Urteil vom vergangenen Mittwoch brechen mehr als ein Viertel der Mittel für einen klimagerechten Umbau von Gesellschaft und Wirtschaft weg. Die Bundesregierung stehe vor einem finanzpolitischen Desaster, sagte der Vorsitzende der Noch-Linksfraktion im Bundestag, Dietmar Bartsch: „Der Bundesfinanzminister steht da wie ein begossener Pudel.“

Ursprünglich wollte die Bundesregierung bis 2027 rund 212 Milliarden Euro investieren, unter anderem in Energiewende-Projekte, den Ausbau der Deutschen Bahn und Ladesäulen für E-Autos. Jetzt hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) eine Sperre für alle Projekte verhängt, die noch nicht bewilligt wurden.

Bereits zugesagte Förderungen sollen aber gewährt werden, etwa für Maßnahmen zur Gebäude-Energieeffizienz. Was genau Bestand haben wird, ist noch nicht klar. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat angekündigt, dass der Wirtschaftsplan für den Klimafonds „zügig“ überarbeitet wird. Da Lindner Steuererhöhungen ausschließt, dürfte das Schließen der Milliardenlücke schwierig werden.

Wo soll das Geld jetzt herkommen?

Der Klimafonds ist als Sondervermögen des Bunds angelegt. Damit steht er neben dem Bundeshaushalt. Die ursprünglich für die Bewältigung der Coronakrise bewilligten Kredite wären deshalb nicht im Bundeshaushalt erschienen. Die [2][Schuldenbremse] so zu umgehen, ist unzulässig, urteilten die Verfassungsrichter:innen. Damit stehen dem Fonds nur noch die bisherigen Rücklagen und künftigen Einnahmen aus dem CO2-Preis zur Verfügung.

Die Bundesregierung hat bereits beschlossen, den [3][CO2-Preis zum 1. Januar von 30 auf 40 Euro pro Tonne anzuheben], 2025 soll er auf 50 Euro steigen. Das hat Folgen für Verbraucher:innen. Denn durch den höheren CO2-Preis werden die Kosten für Sprit und fürs Heizen mit Fossilen steigen. Den CO2-Preis stärker anzuheben, um den Klimafonds finanziell besser auszustatten, würde die Kosten weiter hochtreiben.

Ursprünglich sollte aus dem Fonds ein Klimageld für alle Bürger:innen finanziert werden, um die Belastungen durch den höheren CO2-Preis zu dämpfen. Obwohl die Ampel-Parteien das in ihrem Koalitionsvertrag vorgesehen haben, sieht die Bundesregierung – auch in den Plänen zum Klimafonds – bislang nichts zur Finanzierung vor.

18 Nov 2023

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[1] /Karlsruher-Urteil-zu-Klimafonds/!5969800
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[3] /Klimafonds-der-Bundesregierung/!5949473

AUTOREN

Anja Krüger

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