taz.de -- LGBTQI+-Rechte in Deutschland: Blutspende wird erleichtert
Die sexuelle Orientierung und das Geschlecht sollen im neuen Transfusionsgesetz keine Rolle mehr spielen. Das fordert Gesundheitsminister Lauterbach.
Berlin taz | Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) [1][will die Diskriminierung von queeren Menschen bei der Blutspende beenden]. Am Dienstag wurde ein Änderungsantrag zum Transfusionsgesetz bekannt. Der Antrag liegt der taz vor.
In dem Antrag heißt es: „Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein.“ Grundlage soll nun das „jeweilige individuelle Risikoverhalten der spendewilligen Person“ sein, wozu etwa Alkoholabhängigkeit, Auslandsaufenthalte in Malariagebieten, Tätowierungen zählen können.
„Es ist klar diskriminierend, dass Blutspendende nicht ausschließlich nach ihrem konkreten Risikoverhalten beurteilt werden, sondern nach sexueller Orientierung und Geschlecht. Die Änderung des Transfusionsgesetzes ist somit absolut begrüßenswert“, sagt Rechtsanwältin Lea Beckmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) der taz.
Das Transfusionsgesetz erlaubt seit 2017 auch queeren Männern, Blut zu spenden – allerdings nur, wenn das „sexuelle Risikoverhalten“ zwölf Monate zuvor beendet wurde. Queere Männer, die Blut spenden wollten, durften mit nur einer Person innerhalb der letzten zwölf Monate Sex gehabt haben. Zuletzt wurde diese Grenze [2][auf vier Monate herabgesetzt]. Für andere Spender:innen galt diese Grenze nicht.
„Unnötig wie stigmatisierend“
Sven Lehmann (Grüne), Queerbeauftragter der Bundesregierung, begrüßte die geplante Änderung des Transfusionsgesetzes: „Dass bisher trans* Personen ausdrücklich als eigene ‚Risikogruppe‘ erwähnt werden, ist so unnötig wie stigmatisierend“, schreibt Lehmann auf Instagram.
Der taz sagte Lehmann: „Die Bundesärztekammer hatte lange genug Zeit, das zu ändern, jetzt regeln wir als Ampelkoalition das gesetzlich.“ Mit der geplanten Gesetzesänderung wird die Bundesärztekammer dazu verpflichtet, ihre Richtlinien für Blutspender:innen innerhalb von vier Monaten entsprechend anzupassen. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hatte berichtet, dass das Inkrafttreten der Gesetzesänderung für den 1. April geplant ist.
Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes setzt die Ampelkoalition ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um sowie ein erstes Vorhaben aus dem ressortübergreifenden [3][Aktionsplan „Queer Leben“], der die Rechte von LGBTIQ+ stärken soll.
11 Jan 2023
LINKS
AUTOREN
TAGS
ARTIKEL ZUM THEMA
Beim „Bloody X-Mas“-Markt auf dem Freiluftcampus der Berliner Charité spritzt Blut nicht vom Himmel. Es rinnt durch Schläuche, um Leben zu retten.
Der Bundestag hat eine diskriminierungsfreie Auswahl zur Blutspende beschlossen. Die Neuregelung war seit Jahren gefordert worden.
Laut einer neuen Studie fehlt es queeren Menschen in Deutschland an Rechtssicherheit – und besonders trans und inter an gesellschaftlicher Akzeptanz.
Auch in einer kleineren Stadt wie Göttingen sind wegweisende Projekte der queeren Bewegung entstanden. Das zeigt der Sammelband „In Bewegung kommen“.
Noch immer werden queere Menschen beim Blutspenden benachteiligt. Der Gesundheitsminister will das nun ändern – und das Transfusionsgesetz anpassen.
Die Ampel-Regierung will mit einem Aktionsplan die Rechte von LGBTIQ+ stärken. Er sieht auch eine Anpassung im Grundgesetz vor.
Schwule dürfen künftig in Frankreich Blut spenden – mit Einschränkungen. Das Verbot war 1983 aus Angst vor Aids erlassen worden.