taz.de -- Oberbürgermeister von Frankfurt geht: Einladung zum Abheben

Frankfurts Oberbürgermeister Feldmann will nach Korruptionsvorwürfen zurücktreten. Seine Bilanz zeigt: Stadtoberhäupter haben in Hessen zu viel Macht.
Bild: Blick auf die Fassade des historischen Rathauses auf dem Römerberg in Frankfurt

Spät bekommt Peter Feldmann noch die Kurve zum Abgang. Vielleicht nicht zu spät. Der SPD-Oberbürgermeister von Frankfurt am Main [1][bietet überraschend seinen Rückzug an]. Dass er bis Ende Januar nächsten Jahres im Amt bleiben will, ist eher ein Danaergeschenk an die Verantwortlichen der Stadtpolitik.

Doch eine durch die Stadtverordneten eingeleitete Abwahl im November wäre teurer und bliebe zudem risikoreich: Ein direkt gewählter Oberbürgermeister kann in Hessen nur mit einer Abstimmung der BürgerInnen abgewählt werden, bei der mindestens 30 Prozent ihre Stimme abgeben müssten. Selbst wenn sich im November eine Mehrheit der WählerInnen für Feldmanns Abwahl entscheiden würde, das Quorum aber nicht erreicht wäre, bliebe der OB im Amt. Unvorstellbar, offenbar selbst für ihn. Feldmann geriet zuletzt zur tragischen Figur.

Vergessen ist der Ruck durch die Stadtpolitik, den sein Wahlsieg 2012 einst ausgelöst hatte. Frankfurt am Main ist im Ranking der lebenswerten Städte kräftig nach oben gerutscht, auch weil der Sozialdemokrat Feldmann richtige Weichen stellen konnte. Dass er sich jetzt in einem Korruptionsprozess [2][auf der Anklagebank als amtierender OB verteidigen wird], scheint schwer erträglich.

Der Fall Feldmann zeigt zugleich, dass die hessische Gemeindeordnung direkt gewählte Stadtoberhäupter mit einer Machtfülle ausstattet, die Persönlichkeiten mit ausgeprägtem Ego geradezu zum Abheben einlädt – ganz gleich, welcher Partei sie angehören: Der direkt gewählte OB allein bestimmt die Ressortverteilung im Magistrat. Zu seiner Abwahl reicht nicht einmal eine Zweidrittelmehrheit des Stadtparlaments aus. Gegen Feldmann hätten im November mehr BürgerInnen stimmen müssen, als ihn bei den Wahlen je gewählt hatten. Niedrige Wahlbeteiligungen gelten da durchaus als normal.

Wenn es bei Direktwahlen für Bürgermeister kein Quorum gibt, sollte es auch keines für eine Abwahl geben. Der Hessische Landtag ist jetzt gefragt.

5 Jul 2022

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Christoph Schmidt-Lunau

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