taz.de -- Studie über Klagen von Umweltverbänden: Die Natur kann sich nicht wehren

Ein Gutachten zeigt: Jede zweite Klage eines Umweltverbandes ist erfolgreich. Das heißt: mehr saubere Luft, aber auch weniger Windräder.
Bild: Oft von Verbänden beklagt: Windkraftanlagen wie hier in Brandenburg

Berlin taz | Die [1][Verbandsklage für Umweltverbände] hat sich auch nach den gesetzlichen Änderungen im Jahr 2017 weiter bewährt. Zu diesem Schluss kommt eine [2][Studie des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen] im Auftrag des Umweltbundesamts. Die Verbandsklage helfe Vollzugsdefizite im Umweltrecht zu beheben. Mehr als die Hälfte der Verbandsklagen der letzten vier Jahre war ganz oder teilweise erfolgreich.

Weil sich die Natur nicht selbst wehren kann, hatten Naturschutzverbände schon seit den 1970er Jahren in vielen Bundesländern ein [3][Verbandsklagerecht]. Erst unter Rot-Grün wurde 2002 das Klagerecht der Naturschutzverbände in einem Bundesgesetz geregelt.

Deutlich ausgeweitet wurden die Klagemöglichkeiten 2006 mit dem Umweltrechtsbehelfsgesetz. Seitdem können Umweltverbände zum Beispiel auch die Einhaltung von Luft- und Wassergrenzwerten oder ausreichenden Klimaschutz einklagen.

Ohne die EU wäre die Position der Umweltverbände lange nicht so gut. So setzte Deutschland mit dem Umweltrechtsbehelfsgesetz eine EU-Richtlinie und die völkerrechtliche Aarhus-Konvention um. Außerdem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon drei Mal eine Ausweitung dieses Gesetzes erzwungen, weil Deutschland hinter den EU-Vorgaben zurückblieb.

Klagen auch gegen Abschuss von Wölfen

Die letzte Ausweitung erfolgte 2017. Seitdem können Umweltverbände unter anderem auch gegen Waldumwandlungen und Genehmigungen zum Abschuss von Wölfen klagen. Zudem wurde die sogenannte „materielle Präklusion“ abgeschafft. Umweltverbände können nun in ihren Klagen auch neue Argumente vorbringen, die sie im vorherigen Verwaltungsverfahren noch nicht zur Sprache gebracht hatten.

Der Bundestag wollte wissen, welche Auswirkungen diese vom EuGH erzwungenen Änderungen in der Praxis haben. In der Folge untersuchte das Unabhängige Institut für Umweltfragen alle bekannt gewordenen Verbandsklagen von 2017 bis 2021, insgesamt 237 Klagen. Die Ergebnisse der Studie wurden inzwischen auf der Webseite des Umweltbundesamts veröffentlicht.

Zwar nahm die Zahl der Verbandsklagen nach 2017 deutlich zu und stieg von im Schnitt 35 auf 59 Klagen pro Jahr. Laut Gutachten hat diese Zunahme aber wenig mit der Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes von 2017 zu tun. Ursache waren vor allem die systematischen Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen Luftreinhaltepläne für Städte sowie die Klageflut gegen neue Windkraftanlagen.

Die Dauer der Gerichtsverfahren ist mit rund zwei Jahren pro Instanz weitgehend unverändert geblieben, trotz Abschaffung der Präklusion. Die meisten Verbandsklageverfahren werden sogar in rund einem halben Jahr abgewickelt. Aber manche Verfahren dauern eben auch einige Jahre, vor allem wenn der EuGH zur Klärung europarechtlicher Fragen eingeschaltet werden muss.

Doch der Aufwand lohnt häufig. In 36,3 Prozent der Fälle haben die Verbände ihr Ziel ganz erreicht und in 15,5 Prozent der Fälle teilweise. Das ergibt in der Summe eine Erfolgsquote von 51,8 Prozent. Zum Vergleich: Insgesamt sind an Verwaltungsgerichten nur 12 Prozent der Klagen erfolgreich. Das Gutachten schließt daraus, „dass die Umweltverbände ihre Klagemöglichkeiten regelmäßig nur in ausgewählten Fällen mit guten Erfolgsaussichten nutzen“. Es geht in der Regel also nicht um Obstruktion.

Trotz dieser Erfolgsbilanz sollten Umwelt-Verbandsklagen aber auch nicht überschätzt werden. In vielen Fällen können auch die Nachbarn von geplanten Anlagen als Einzelpersonen gegen das Vorhaben klagen. So stammen nur 23 Prozent der Klagen gegen Windräder von Verbänden. Bei Klagen gegen Autobahnen liegt der Anteil der Verbandsklagen sogar bei nur 8 Prozent.

21 Dec 2021

LINKS

[1] /Einschraenkung-von-Klagerechten/!5561992
[2] https://www.ufu.de/ufu-verbaendeworkshop-zur-verbandsklage/
[3] /Neue-EU-Richtlinie/!5579542

AUTOREN

Christian Rath

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